Neue Wirtschaftsförderung

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Neue Wirtschaftsförderung

Die Südtiroler Landesregierung hat beschlossen, die vor einigen Jahren abgeschafften Ka­pital­beiträge für Investitionen wieder aufleben zu lassen.

Es kann um Beiträge angesucht werden

Die neue Förderung kommt ausschließlich Klein- und Kleinst­unternehmen bis max. 49 Mitarbeitern zugute und beträgt 20 % der geförderten In­ves­tition (Mindestinvestition: 20.000 € – Maximalinvestition: 500.000 €). Gefördert wird die Anschaffung von beweglichen Gütern (Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen) sowie von Hard- und Software. Im Unter­schied zu früher findet aber nicht mehr das bekannte „Gieß­kan­nen­prin­zip“ Anwendung.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden aufgrund einer zu erstellenden Rangliste (Punk­te­system) vergeben. Besonders viele Punkte gibt es z. B. für In­ves­ti­tionen in strukturschwachen Ge­bieten und für Inves­ti­tionen, mit denen leerstehende Ge­wer­be- oder Handelsflächen wiederbelebt werden.
Aber auch für In­ves­titionen im ländlichen Raum, für bestimmte Berufs­quali­fi­ka­tionen und Zer­tifi­zie­rungen, für Un­ter­nehmen, die Lehrlinge ausbilden, für von Frauen geführte Unter­nehmen und für Ko­ope­ra­tionen und In­ternationalisierung gibt es Punk­te. Je mehr Punkte ein Un­ter­neh­­men erhält, desto wahr­schein­­licher, dass es bei der Ver­tei­lung der begrenzten Mittel berücksichtigt wird.

Die Anträge können bis 31. Juli 2017 bei den zuständigen Äm­tern eingereicht werden, wobei die Anträge vor Beginn des entsprechenden Investitions­vor­habens zu stellen sind. Bis zum 30. September 2017 erstellt die Landesabteilung für Wirtschaft dann die Rangliste der Un­ter­neh­men, die von der För­de­rung profitieren.

Die Initiative der Lan­des­re­gie­rung ist sehr zu begrüßen: seit der Abschaffung der Ka­pi­tal­beiträge waren vor allem Klein- und Kleinst­unternehmen häufig im Wettbewerb um die verschiedenen Fördermaßnahmen, die vom Land, dem Staat und der EU zur Verfügung gestellt werden, benachteiligt, da diese häufig mit hohen bürokratischen Auflagen verbunden waren.

Nachdem die zur Verfügung gestellten Mittel begrenzt sind, werden diese schnell erschöpft sein, da der Ansturm auf die Kapitalbeiträge nicht unerheblich sein wird.

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva