Auch für das Schuljahr 2017/18 können Familien wieder um Schulbeihilfen ansuchen. Das Höchstmaß der Beihilfe beträgt 2.800 Euro.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (23. Mai) einen Betrag von insgesamt 6.613.726 Euro für Schulbeihilfen zugunsten von Schülerinnen und Schülern bereitgestellt, die eine Grund- oder Mittelschule bzw. eine Ober-, Kunst-, Berufs- oder Fachschule besuchen.
Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2017/18 für den Besuch von Ober-, Kunst-, Berufs- oder Fachschulen außerhalb der Familie wohnen müssen bzw. in einem Heim untergebracht sind oder aber zum Schulort pendeln, stehen 6.258.280 Euro zur Verfügung. Weitere 355.446 Euro sind für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschulen vorgesehen, die außerhalb der Familie oder in einem Heim wohnen müssen. Das Ausmaß der Studienbeihilfen wird unter Berücksichtigung des bereinigten Familieneinkommens berechnet und beträgt bis zu 2.800 Euro pro Kind und Schuljahr.
„Der Südtiroler Landesregierung ist es ein großes Anliegen, Chancengleichheit und -gerechtigkeit im Bildungssystem zu gewährleisten“, erklärt Bildungslandesrat Philipp Achammer, „die Beihilfen für Schülerinnen und Schüler, die für den Schulbesuch außerhalb der Familie wohnen müssen, sind ein wichtiger Baustein davon.“
Die Anträge um Studienbeihilfen für Schülerinnen und Schüler der Grund- und Mittelschulen können bis Donnerstag, 21. September, direkt beim Landesamt für Schulfürsorge (Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen) eingereicht werden. Für Schülerinnen und Schüler der Ober-, Kunst-, Berufs- sowie Fachschulen können die Anträge hingegen bis Donnerstag, 28. September, direkt im Sekretariat der zuständigen Schule eingereicht werden. (me)