Weitere Maßnahmen des Aktionspakets #smartunterwegs für nachhaltige Mobilität starten. Dafür wird ressortübergreifend gearbeitet.
Die Landesregierung hat am 20. Juni auf Antrag von Landesrat Florian Mussner die Weichen für weitere Aktionen des im Vorjahr genehmigten Maßnahmenpakets #smartunterwegs gestellt, und zwar immer mit dem Ziel vor Augen, Südtirol zu einer Modellregion für nachhaltige alpine Mobilität zu entwickeln.
Mobilität und Lebensqualität vereinen
„Um die Klimaziele zu erreichen und unsere sensible Bergwelt zu erhalten, müssen wir nachhaltigen Verkehrsmitteln Vorfahrt geben und bei der Raumentwicklung auf das Prinzip der kurzen Wege setzen“, betont auch Umweltlandesrat Richard Theiner.
Um Mobilität und Lebensqualität auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, will das Land durch entsprechende Raumplanung und Infrastruktur Verkehr vermeiden, durch die Förderung von Fuß- und Radmobilität von öffentlichen Verkehrsmitteln, Intermodalität und Mobilitätsmanagement Verkehr verlagern und durch den Ausbau der Infrastruktur und Förderungen für Elektromobilität Verkehr verbessern.
„Wir wollen ein nachhaltiges Miteinander aller Mobilitätsformen fördern und die Menschen unterstützen, umweltfreundlich, gesundheitsfreundlich und sicher unterwegs zu sein, denn jeder kann dazu einen Beitrag leisten“, unterstreicht Mobilitätslandesrat Florian Mussner. Bereits ein Viertel aller Südtiroler benütze die öffentlichen Verkehrsmittel, aber auch der Individualverkehr sollte nachhaltiger werden, so Mussner.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Arbeitsgruppe „Green Mobility“ zuständig, in der Vertreter der Landesagentur für Umwelt, der Landesabteilungen Wirtschaft, Mobilität, Raumordnung, Umwelt und Energie, des Gemeindenverbands, des Südtiroler Energieverbands SEV, des Wasserstoffzentrums IIT, der Alperia, der Südtiroler Transportstrukturen AG und der Organisation Carsharing unter der Koordination von Florian Zerzer zusammenarbeiten.
Weitere Maßnahmen
Mit Beschluss der Landesregierung wurde die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung beauftragt, Vorschläge für Gemeinden zu Parkraum- und Verkehrsmanagement zu erarbeiten, Kriterien zur Vorprüfung von Straßenbauprojekten und größeren Infrastrukturprojekten auszuarbeiten und einen Planungsleitfaden für die Gemeinden zu erstellen, in dem auch der Rad- und Fußverkehr berücksichtigt wird. Die Landesumweltagentur soll einen Mehrjahresplan für das Bauen der Ladestationen für Elektrofahrzeuge erarbeiten.
Die Förderung für den Kauf von Elektrofahrzeugen von Seiten Privater ist auf guten Weg. Vorgesehen ist eine Ankaufsprämie von 4000 Euro auf standardisierten Listenpreis von Elektroautos, also 2000 Euro vom Land und 2000 Euro von den Autohändlern. Noch innerhalb Juni soll die entsprechende Gesetzesänderung gemacht werden, die für die Aktivierung der Beiträge notwendig ist. Gültig ist die Förderung für die Elektrofahrzeuge, die Private ab 1. Mai 2017 gekauft haben.
Die Förderung für die Elektrofahrzeuge, die Betriebe ankaufen, hat die Landesregierung hingegen heute, 20. Juni, beschlossen. Sie wird über die Landesabteilung Wirtschaft abgewickelt. Jedes neue Fahrzeug mit Elektromotor, also auch ein Brennstoffzellenfahrzeug, wird mit 2000 Euro bezuschusst, ganz gleich, ob es für den Personen- oder den Güterverkehr bestimmt ist. Zudem ist der Händler dazu verpflichtet, einen ebenso hohen Rabatt auf das Fahrzeug zu gewähren, so dass sich der gesamte Preis um bis zu 4000 Euro verringert. Bei Plug-in-Hybrids, die sowohl elektrisch als auch mit Benzinmotor fahren, halbieren sich Zuschuss und Preisnachlass auf jeweils 1000 Euro. Auf für Elektromotorräder beträgt die Förderung 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro – ohne verpflichtenden Preisnachlass; bei Lastenfahrrädern mit mindestens 150 Kilogramm Ladeleistung steigt der Höchstbetrag auf 1500 Euro. Sogar betriebliche Ladestationen werden mit 70 Prozent der Kosten bezuschusst, maximal aber mit 1000 Euro. Es sind nur Investitionen beihilfefähig, die eng mit der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit zusammenhängen und sich direkt auf diese auswirken. Die geförderten Fahrzeuge müssen in Südtirol zugelassen sein. Ab der Veröffentlichung der von der Landesregierung genehmigten Richtlinien im Amtsblatt der Region können Unternehmen heuer ihre Ansuchen bei den für ihre Branche zuständigen Landesämtern noch bis 31. August einreichen. 2018 und 2019 läuft die Periode für die Ansuchen vom 1. Januar bis 30. Juni.
Die Landesabteilung Vermögensverwaltung soll sich laut aktuellen Beschluss der Landesregierung darum kümmern, dass bei allen Neu- und Umbauten des Landes Elektroladesäulen gebaut werden. Auch der Fuhrpark des Landes, der Agenturen und Hilfskörperschaften sowie der Schulverwaltung und auch anderer öffentlicher Einrichtungenwie der Gemeinden soll so weit möglich schrittweise auf emissionsfreie Fahrzeuge umgestellt werden, und zwar nach dem Prinzip, dass jeder Kauf von Fahrzeugen, die nicht emissionsfrei sind, eigens begründet werden muss (Beweislastumkehr). Das Land will dazu mit dem Rat der Gemeinden ein Abkommen zum Austausch der Fahrzeuge aller öffentlichen Fuhrparke schließen. In einem nächsten Schritt soll dann die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV) eine entsprechende Rahmenausschreibung für den Ankauf von Elektrofahrzeugen seitens der öffentlichen Körperschaften vorbereiten, wobei vor allem Qualitätskriterien zum Tragen kommen sollen.
Die Südtiroler Transportstrukturen AG (STA) wird beauftragt, Best-Practice-Projekte für die Rad- und Fußmobilität in die Wege zu leiten und die Bürger für die Aktionen von #smartunterwegs zu sensibilisieren.
Infos zur Situation der Radmobilität bei den Verkehrsberichten mitzuliefern wurde schließlich die Verkehrsmeldezentrale über die Agentur für Bevölkerungsschutz beauftragt. Das Landesstatistikinstitut Astat soll schließlich die wichtigsten Indikatoren zur nachhaltigen Mobilität auswerten und auch veröffentlichen. (SAN)