Steuern sparen durch Leasing

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Steuern sparen durch Leasing

In diesen Tagen ärgern sich zahlreiche Unternehmer und Freiberufler wieder, da am 30. 6. die Saldozahlung der Einkommenssteuer des Vorjahres sowie die 1. Vorauszahlung für das laufende Jahr fällig ist.

Doch dies muss nicht sein. Gerade in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber zahlreiche legale Möglichkeiten (wieder) eingeführt, die Steuerlast durch die Nutzung von Investitionsmöglichkeiten zu verringern. So ist das Leasen von Gütern und Immobilien steuerlich durchaus interessant. Bei Immobilien beträgt die steuerliche Mindestdauer eines Leasingvertrages 12  Jahre, während bei einem „klassischen“ Ankauf die steuerliche Abschreibungsdauer meistens 33 Jahre beträgt; d. h. ich schreibe eine Immobilie in nur 12 Jahren steuerlich ab! Bei mobilen Gütern (Maschinen, Anlagen, Möbel usw.) beträgt die steuerliche Mindestabschreibungsdauer des Leasingvertrages die Hälfte jener Zeit, in der das betreffende Investitionsgut beim Kauf abgeschrieben werden könnte: die Anschaffungskosten einer Maschine, die beim Kauf innerhalb von 8 Jahren abgeschrieben werden könnten, können mittels Leasing innerhalb von 4 Jahren abgesetzt werden.

Bei einem Leasingvertrag erwirbt die Leasinggesellschaft ein Gut, welches dann dem Leasingnehmer gegen die Zahlung eines periodischen Entgeltes zur Verfügung gestellt wird (ähnlich einem Mietvertrag). Der Leasingnehmer hat nach einer bei Vertragsabschluss festgelegten Zeitspanne die Pflicht bzw. das Recht, das Gut zu einem festgesetzten Restwert zu erwerben. Eine geschickte Kombination von Leasingdauer, Anzahlung und Höhe des Restwertes ermöglichen dabei eine individuelle Anpassung an die steuerlichen und liquiditätsmäßigen Erfordernisse des Leasingnehmers. Eine Hypothek, wie bei einem Bankdarlehen üblich, entfällt. Interessant ist auch die Kombination von Leasingverträgen mit staatlichen Förderungen wie der Sabatini-ter-Förderung oder den Super- bzw. Hyper­abschreibungen. Bei der Sabatini-ter-Förderung handelt es sich um einen Zinsbeitrag. Dieser wird so berechnet, dass er die Zinsen eines Darlehens abdeckt, das mit einer Laufzeit von 5 Jahren mit einem Zinssatz von 2,75 % gewährt wird. Bei einer Finanzierung von einer Million Euro beträgt der Beitrag 77.173,65 €.
Das ital. Steuergesetz bietet somit legale Möglichkeiten, hohe Steuerzahlungen zu reduzieren und gleich­zeitig den Betrieb zu moder­nisieren bzw. Vermögen zu bilden.

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva