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Steuern sparen mit individuellen Ansparplänen (PIR)

Das Haushaltsgesetz 2017 hat eine interessante Steuerbegünstigung eingeführt für Privatpersonen, die ihre Ersparnisse durch einen indi­viduellen Ansparplan (PIR) langfristig in die lokale und natio­nale Wirtschaft investieren.

Ein individueller Ansparplan ist ein Anlageprodukt, welches das Ziel hat, die Finanzierung der Klein- und Mittelunternehmen in Italien zu unterstützen. Privat­anleger vertrauen einer Bank ihr Geld an, die es in Klein- und Mittelunternehmen investiert. Wird mittels des Ansparplans ein Kapitalertrag erzielt, so ist dieser vollständig steuerfrei unter der Voraussetzung, dass der Ansparplan für einen Mindestzeitraum von 5 Jahren gehalten wurde.

Eine vorzeitige Auflösung des Ansparplans ist immer möglich, hat aber zur Folge, dass die normale Besteuerung der Kapitalerträge Anwendung findet (12,5 % bei Erträgen aus Staatstiteln, 26 % bei anderen Erträgen).
Des Weiteren sind die individuellen Ansparpläne vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. Maximal kann jährlich ein Betrag von 30.000 € mit dem Ansparplan an­gelegt werden und insgesamt gibt es eine Höchstgrenze von 150.000 € pro Ansparplan.

Zum Schutze der Investoren gibt es strikte gesetzliche Auflagen für die Anlagemöglichkeiten durch die Bank: so müssen mindestens 70 % der Summen in Wertpapieren von  italienischen Unternehmen investiert, und davon müssen 30 % in Wertpapieren angelegt werden, die nicht im Börsenindex FTSE MIB aufgeführt sind. Zudem dürfen nicht mehr als 10 % der Summen in Wertpapieren des gleichen Ausgebers investiert werden.

Die Regierung erhofft sich von den genannten steuerlichen Begünstigungen, die heimische und nationale Wirtschaft durch Privatpersonen durch die Bereitstellung von zu­sätzlichen Geldern zu stärken und eine langfristige Sparkultur der Steuerzahler zu schaffen. Von der Steu­ere­rsparnis aus gesehen jedenfalls gar nicht schlecht!

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva