Gleichgestellte und anerkannte Schulen erhalten eine Unterstützung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Inklusion von Schülern mit Behinderung.
Die Landesregierung hat gestern (25. Juli) die von Bildungslandesrat Philipp Achammer vorgelegten Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Unterstützung der gleichgestellten und anerkannten Schulen deutscher und italienischer Unterrichtsprache bei der Umsetzung der Maßnahmen für die Teilhabe und Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung genehmigt.
„Mit der Genehmigung dieser Kriterien leistet die Landesregierung einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit“, betont Landesrat Achammer, „dank der Gewährung eines Beitrages werden die gleichgestellten und anerkannten Schulen ermutigt, noch mehr für Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung zu tun.“
Gefördert werden Schul- und Lehrtätigkeiten, die darauf abzielen, die Teilhabe und Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zu gewährleisten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die betreffenden Schulen eine angemessene Anzahl von Plätzen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung vorbehalten, die über ein spezifisches Aufnahmeverfahren zugänglich sind. Zulässig sind beispielsweise Ausgaben für Integrationslehrpersonen, für Mitarbeiter für Integration, für den zusätzlichen Bedarf an Verbrauchs- und Lehrmaterial sowie individuell angepasstes Lehr- und Lernmaterial. Die Anträge müssen zusammen mit einem Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahmen bis spätestens 1. April vor Beginn des Schuljahres, auf das sie sich beziehen, beim jeweiligen Schulamt eingereicht werden. (me)