Naturpark Rieserferner-Ahrn: Änderung der Unterschutzstellung

Franzensfeste: Tagung zur Geschichte der Fotografie am 20. September
12. September 2017
In der Klemme
13. September 2017
Alle anzeigen

Naturpark Rieserferner-Ahrn: Änderung der Unterschutzstellung

Die Landesregierung hat heute (12. September) neue Bestimmungen zur Unterschutzstellung des Naturparks Rieserferner-Ahrn beschlossen.

„Das knapp 30 Jahre alte Unterschutzstellungsdekret des Naturparks war nicht mehr zeitgemäß und bedurfte einer geringfügigen Überarbeitung“, erklärt Umweltlandesrat Richard Theiner, „in Absprache mit den Bürgermeistern der Gemeinden Ahrntal, Gais, Percha, Prettau, Rasen-Antholz und Sand in Taufers ist es nun gelungen, einige wichtige Punkte den aktuellen Bedürfnissen anzupassen.“
Gestattet sind Maßnahmen für den Bodenschutz, für die Wildbach- und die Lawinenverbauung sowie die Materialentnahme nach Unwetterereignissen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit beziehungsweise bei hydrogeologischer Notwendigkeit. Allerdings dürfen die vorherigen landschaftlichen Gegebenheiten nicht verändert werden. Für die komplette Neuerrichtung eines Stalles war es bisher notwendig, 15 Großvieheinheiten aufzutreiben, künftig reichen zehn. Nach einem Abbruch konnte ein Stall wiederaufgebaut werden, allerdings musste die Höhe beibehalten werden: War also der Stall 1,80 Meter hoch, dann war auch beim Neubau nur eine Höhe von 1,80 Metern möglich. Nun gilt, dass der Stall eine Raumhöhe von maximal drei Metern erreichen kann. Damit wird diese Bestimmung jener im Dekret des Naturparks Schlern-Rosengarten angeglichen; es wird angestrebt, dass zukünftig für alle sieben Südtiroler Naturparks dieselbe Bestimmung gelten sollen. Bis jetzt war es nicht explizit vorgesehen, im Naturpark Rieserferner-Ahrn einen Raum für die Milchverarbeitung zu errichten. Nach erfolgter Änderung ist es ab sofort möglich, Räume zur Verarbeitung von Milch zu errichten, allerdings mit der Einschränkung, dass ausschließlich Milch verwendet darf, die auf der Alm produziert worden ist. Damit soll die Produktion lokaler Produkte erleichtert und gefördert werden. Für die Errichtung von Kleinstallungen war die Fläche bisher sehr eingeschränkt. Nun können bestehende Kleinstallungen maximal auf das für eine artgerechte Tierhaltung erforderliche Ausmaß erweitert werden. Erlaubt ist auch die Erweiterung bestehender Kochhütten für die Verpflegung und die Unterkunft von Personen, die Heuarbeit verrichten oder das Vieh beaufsichtigen. Die Erweiterung darf jedoch höchstens 20 Quadratmeter betragen. Damit sollen neben der Kochnische auch eine Sitz- und Schlafgelegenheit und eine Toilette Platz finden. Zufrieden mit den Anpassungen zeigt sich der Bürgermeister von Prettau, Robert Alexander Steger: „Es handelt sich bei den vorgenommenen Anpassungen um eine klare Verbesserung, die in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern der Naturpark-Gemeinden und der Landesverwaltung ausgearbeitet wurde und die jetzt der lokalen Bevölkerung zugute kommt.“

(mac/fp)