Steuervorteile – Wettlauf gegen die Zeit

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Steuervorteile – Wettlauf gegen die Zeit

Der Herbst ist traditionell die Zeit, in der Steuerberater und  Kunden sich zusammensetzen und die Maßnahmen besprechen, die vor Jahresende zwecks Tax Planning, Steuerersparnisse und Vermögensbildung getätigt werden können.
Durch eine fristgerechte Umsetzung lassen sich große Vorteile erzielen und selten so deutlich wie heuer, da verschiedene Steuervorteile mit Jahresende auslaufen und möglicherweise nicht verlängert werden.

Hyperabschreibungen: Der Er­werb von Maschinen und An­lagen der Generation „Industrie 4.0“ wird durch eine steuerliche Abschreibung in Höhe von 250 % gefördert (d. h. der Ankauf des Gutes kann steuerlich 2,5 mal abgeschrieben werden). Wenn der Ankauf nicht innerhalb 31. 12. 2017 erfolgt, muss die Bestellung innerhalb Ende Dezember vom Lieferanten bestätigt und eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20 % des Kaufpreises gemacht werden. Der Ankauf muss dann innerhalb 30. 9. 2018 abgewickelt werden. Danach läuft diese Förderung aus.

Superabschreibungen: Der Er­werb von Maschinen, Fahrzeugen und Anlagen sowie bestimmter Software (keine Immobilien, PKW nur unter bestimmten Vor­aus­setzungen) wird durch eine steuerliche Abschreibung in Höhe von 140 % gefördert. Wenn der Ankauf nicht innerhalb 31. 12. 2017 erfolgt, gilt dasselbe wie bei der Hyperabschreibung. Der Ankauf muss dann innerhalb 30. 6. 2018 abgewickelt werden.

Patent Box: Dieses Steuerregime sieht für Mehrerlöse, die Un­ter­nehmen aufgrund der Nutzung von geistigem Eigentum wie Software, Patente, Know-how erzielen, eine Steuerbefreiung in Höhe von bis zu 50 % vor. Um diese bereits im Geschäftsjahr 2017 nutzen zu können, müssen die entsprechenden Voraus­set­zun­gen bis Jahresende geschaffen werden.
ACE: Ebenfalls innerhalb 31. 12. 2017 sind alle Maßnahmen zu setzen, um den Eigen­kapital­bo­nus (de facto können „virtuelle Zin­sen“ vom Einkommen abgezogen werden) zu maximieren.
Es  steht also ein „heißer“ Herbst bevor mit interessanten Steuervorteilen.

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva