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Vorteile des Fruchtgenusses nutzen

Es ist ein Irrglaube, dass Eltern mit der Übertragung ihrer Immobilien, Betriebe und Quoten an ihre Nachkommen jede Sicherheit verlieren und befürchten müssen, im Alter auf der Straße zu stehen.
Das Risiko, dass die Beschenkten das Vermögen zeitlebens der Eltern verprassen, kann hundertprozentig vermieden werden: der Schenkungsgeber hat die Möglichkeit, für sich – und nach seinem Ableben auch für den Ehepartner – den Rückbehalt des lebenslangen Fruchtgenussrechtes vorzusehen. Somit hat der Schenkungsgeber das Recht, weiterhin die Früchte zu genießen, und nicht nur das…

Der Schenkungsgeber erhält weiterhin die Miete, kann in der Immobilie leben oder diese leer stehen lassen: kurzum, er hat wei­ter­hin das Sagen. Bei Gesellschafts­quoten kann die Aufteilung der Gewinne zwischen dem Fruchtnießer und dem nackten Eigentümer geregelt werden. Außerdem kann bestimmt werden, wer das Stimmrecht hat bzw. welche Entscheidungen vom Fruchtnießer und vom nackten Eigentümer zusammen zu treffen sind.

Daraus ergeben sich große Steuervorteile: bei einer Schenkung mit Rückbehalt des Fruchtgenussrechtes kann der Wert des Fruchtgenussrechtes bei der Berechnung der Übertragungsgebühren abgezogen werden. Dieser Steuervorteil muss also nicht später zurückgezahlt werden. Bei einem 60-jährigen Schenkungsgeber sind so die anfallenden Übertragungsgebühren um 60 % (!) reduziert.

Italien ist in Schenkungs- und Erbschaftsteuern ein Paradies: Schenkungen an den Ehepartner und an Verwandte in direkter Linie (Kinder, Enkelkinder usw.) sind bis zu einer Million Euro von der Schenkungsteuer befreit. Erst ab diesem Betrag müssen 4 % gezahlt werden.
Als zusätzliche Erleichterung kann bei der Übertragung von Immobilien meist der Katasterwert angewendet werden, der weit unter dem Markt­wert liegt. Schenkungen von Betrieben an Kinder sind ganz von der Steuer befreit, wenn sich der Beschenkte verpflichtet, den Betrieb mindestens 5 Jahre weiterzuführen. Die Betriebsschenkung ist auch nicht für die Erreichung des Freibetrages zu berücksichtigen.

Es besteht die Gefahr, dass sich dies bald ändert: Die Staatskassen sind leer und Italien ist mehrmals von internationalen Organi­sationen aufgefordert worden, die Besteuerung auf Arbeit zu senken und dies durch eine Erhöhung der Erbschafts- und Schen­kungs­steuern zu kompensieren.

von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva