Das Gebäude auf dem Gerichtsplatz in Bozen, in dem das Landesgericht seinen Sitz hat, geht in den Besitz des Landes über.
Vor knapp einem Jahr hat der Ministerrat in Rom (29. Dezember 2016) mit der Genehmigung der entsprechenden Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut den Weg frei gemacht für die Übertragung von Befugnissen im Gerichtswesen an die Region beziehungsweise an die Länder Südtirol und Trentino. Auf der Grundlage dieser Durchführungsbestimmung (Nr. 16), die am 7. Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist, überträgt der Staat der Region beziehungsweise den Ländern die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit der Gerichtsämter. Auch die Gerichtssitze, die sich im Besitz des Staates befinden, gehen kostenlos ins Eigentum der Region beziehungsweise der Länder über. Nach komplexen Vorarbeiten und Verhandlungen mit der Agentur für Staatsgüter hat die Landesregierung heute (28. November) einen wichtigen Schritt zur Übernahme des Gerichtsgebäudes am Gerichtsplatz in Bozen gesetzt. Sie hat der Unterzeichnung der Übergabeurkunde zugestimmt. Mit dieser Unterschrift wird das Gerichtsgebäude mit einem Inventarwert von 37.970.000 Euro ins Eigentum des Landes übergehen. „Das Land Südtirol übernimmt damit auch die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Liegenschaft und trägt die Kosten für etwaige Erweiterungs- oder Umbauarbeiten“, sagte heute nach der Regierungssitzung Christian Tommasini als für das Landesvermögen zuständiger Landesrat. Nach Unterzeichnung der Übergabeurkunde wird die Eigentumsänderung im Grundbuch vorgenommen. In einem zweiten Schritt wird der Staat dem Land auf demselben Weg die Büroräume des Friedensgerichts im Rennweg 73 in Meran übergeben. (jw)