Wohnbauförderung neu: Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt

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Wohnbauförderung neu: Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt

Wohnen leistbar machen, Flächen sparen und Verfahren vereinfachen sind Ziele der Gesetzesnovelle zur Wohnbauförderung, die Tommasini heute vorgestellt hat.

Den Menschen in Südtirol Wohnen zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen, hat Landesrat Christian Tommasini bei der Vorstellung seines Gesetzesentwurfs zur Wohnbauförderung in der Sitzung der Landesregierung am 16. Jänner als Hauptziel bezeichnet. Dies gelte sowohl für Eigentums- als auch für Mietwohnungen. In Südtirol sei es notwendig, das die öffentliche Hand Menschen dabei unterstütze, Wohnungen zu leistbaren Preisen zu kaufen, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Dabei gelte es, den sich ändernden gesellschaftlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen, so der Landeshauptmann.

Ausgerichtet am Wohnbedarf
Im Mittelpunkt steht laut Landesrat natürlich die zu erwartende Entwicklung des Wohnbedarfs in Südtirol, die mittels einer Studie erhoben wurde und unter anderem eine höhere Anzahl an Familien, Alleinerziehenden und Senioren für die Jahre bis 2030 voraussagt. „Außerdem wollen wir neue Wohnmodelle wie Cohousing, Coworking, Mehrgenerationenwohnen oder Jugend-Wohnmodelle fördern“, ergänzt Tommasini. Auch Sanierungen in den Ortskernen, der sparsame Umgang mit Grünflächen und der Bedarf des Instituts für den sozialen Wohnbau WoBi seien wichtige Schwerpunkte bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs gewesen, so der Landesrat. „Durch eine gezielte und besser Nutzung des Bestands, zum Beispiel mit der Sanierung bestehender Wohngebäude, verfolgen wir die selbe Strategie wie bei der Reform der Raumordnung, und zwar jene des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Einfacher und bedürfnisorientiert
Nur mehr 54 Artikel anstatt der bisher 152 tragen dazu bei, dass der neue Gesetzesentwurf schlanker, klarer und leicht zu lesen ist. Dies ist laut Landeshauptmann Kompatscher „eine kopernikanische Wende“. Eine ganze Reihe von Regelungen sind also künftig nicht mehr im Gesetz enthalten, sondern sollen mit Beschluss der Landesregierung oder Durchführungsverordnungen geregelt werden, während das Gesetz den Rahmen vorgibt. Davon verspricht sich Tommasini, den Bedürfnissen der Bürger besser zu entsprechen und auch die Bearbeitungszeiten verkürzen zu können, etwa bei den Zugangsvoraussetzungen für Förderungen oder der Besetzung von Wohnungen.

Nächste Schritte
Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf noch nicht formell verabschiedet, aber für die Diskussion mit den Sozialpartnern freigegeben. Landesrat Tommasini wird voraussichtlich in der kommenden Woche den Gesetzesentwurf mit den Sozialpartnern besprechen.

(SAN)