Steuern sparen mit Begrünung
Das Haushaltsgesetz 2018 hat einen interessanten Steuerabzug für Investitionen in Gärten und Grünanlagen (sog. „Bonus Verde“) eingeführt. Hierbei handelt es sich um einen noch nie da gewesenen Irpef-Abzug in Höhe von 36 % der Kosten, welche für die Begrünung von bestehenden Immobilien anfallen. Darunter fallen die Begrünung von Gärten, Terrassen und Dächern, Bewässerungsanlagen oder Errichtung von Brunnen. Auch die Planung und Instandhaltung der Grünanlagen werden steuerlich begünstigt. Die genannten Arbeiten müssen jedoch immer an schon bestehenden Immobilien gemacht werden, die als Wohnung genutzt werden. Nicht begünstigt wird die Begrünung von Immobilien, die noch im Bau sind.
Es muss noch geklärt werden, ob schon der Kauf von Pflanzen in die Steuerbegünstigung fällt. Das Finanzamt wird hierzu zeitnah Stellung nehmen.
Der Steuerabzug kann vom Eigentümer oder Mieter, vom Inhaber von dinglichen Rechten (z. B. die Inhaber von Fruchtgenuss- oder Wohnrecht) in Anspruch genommen werden, sofern dieser dafür die Kosten trägt. Den Steuerabzug können nur jene Personen in Anspruch nehmen, die der Einkommensteuer IRPEF unterliegen. Auch Kondominien können den Steuerabzug in Anspruch nehmen, wenn es sich dabei um Gemeinschaftsflächen handelt. Gesellschaften können die Begünstigung nicht anwenden.
Der Steuerabzug kann bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 5.000 Euro für die Kosten des Jahres 2018 beansprucht werden. Ähnlich wie bei den Wiedergewinnungsarbeiten, wird der Steuerabzug auf 10 Jahre aufgeteilt.
Um den Steuerabzug beanspruchen zu können, muss die Zahlung mittels Überweisung, Scheck, Kreditkarte oder Bankomat erfolgen. Barzahlungen sind nicht möglich. Nun können Privathäuser in Italien dank Fiskus noch schöner werden!
von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva