Die Zuchtarbeit kann in Südtirol wie bisher erfolgen: Dies wurde gestern (22. Februar) bei der Staat-Regionen-Konferenz in Rom genehmigt.
„Bei der Neuordnung der Tierzuchtgesetzgebung in Italien in Überarbeitung eines Gesetzes von 1991 standen für Südtirol zwei kritische Punkte an“, berichtet Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler nach der gestrigen Staat-Regionen-Konferenz in Rom: Südtiroler Züchter müssten in Zukunft auch bei den gesamtstaatlichen Verbänden der einzelnen Rassen Mitglied sein. Derzeit sind sie Mitglied bei den lokalen Südtiroler Rinderzuchtverbänden, und diese lokalen Verbände sind ihrerseits Mitglied bei den nationalen Verbänden. Da die lokalen Rinderzuchtverbände landwirtschaftliche Genossenschaften sind, können sie Mitglieder bei den nationalen Verbänden sein: Dies bedeutet, dass nicht die Züchter direkt Mitglieder der nationalen Verbände sein müssen, sondern die heimischen Zuchtverbände.
Künftig ist zudem vorgesehen, dass sich die gesamtstaatlichen Verbände der einzelnen Sektoren zu gemeinsamen Verbänden zusammenschließen, und zwar zu einem Verband der Milchviehrassen, einem Verband der Fleischviehrassen und einem Verband der Zweinutzungsrassen, also Nutzung von Milch und Fleisch. Bei den Zweinutzungsrassen gibt es im Alpenraum mehrere nationale Verbände: den Verband der Fleckviehzüchter, den Nationalverband der Grauviehzüchter sowie der Rassen Rendena und Valdostana in den Regionen Friaul-Julisch Venetien, Trentino-Südtirol und Aosta. Es wäre schwierig gewesen, diese alle organisatorisch in einem Verband zu vereinigen. Ausschließlich für diese Zweinutzungsrassen besteht weiterhin die Ausnahmegenehmigung, dass sie als Organisationen getrennt bleiben.
Bei der Sitzung der Landesräte für Landwirtschaft in der Staat-Regionen-Konferenz in Rom ist es Landesrat Schuler und seinem Trentiner Amtskollegen Michele Dallapiccola gelungen, diese geplanten Änderungen abzuwenden und den Ist-Zustand für die gesetzliche Regelung der Zuchtverbände in der Region Trentino-Südtirol beizubehalten. Das Dekret muss noch in den Landwirtschaftsausschüssen von Kammer und Senat genehmigt werden. (mac)