Ein Museumsbeirat berät die Landesregierung in museumspolitischen Fragen. So sieht es das neue Landesgesetz vor. Heute hat ihn die Landesregierung ernannt.
Mit dem neuen Museumsgesetz (LG Nr. 6/2017) wurde auch der Museumsbeirat in Analogie zu den Kulturbeiräten wieder eingeführt. Er wird von der Landesregierung für die Dauer einer Legislaturperiode ernannt und berät diese in museumspolitischen Fragen. Der Beirat, in dem das zuständige Landesregierungsmitglied den Vorsitz führt, setzt sich daher aus mindestens sieben erfahrenen Museumsfachleuten und Experten aus dem Kultur- und Bildungsbereich zusammen. Im Beirat sind zudem der Kultur- und Bildungsbereich und die Gemeinden vertreten.
Auf Vorschlag von Landesrat Florian Mussner, der in der Landesregierung für die Museen verantwortlich ist, hat die Landesregierung heute (17. April) den neunköpfigen Beirat ernannt. Demnach werden außer dem Museumslandesrat der Direktor der Landesabteilung Deutsche Kultur, Volker Klotz (in Vertretung von Landesrat Achammer), der ehemalige Abteilungsdirektor Antonio Lampis (in Vertretung des italienischen Kulturlandesrates Tommasini), der Meraner Bürgermeister und ehemalige Museumsdirektor Paul Rösch (in Vertretung des Südtiroler Gemeindenverbandes), der Direktor des Landesmuseums für Tourismus – Touriseum, Patrick Gasser, als Vertreter der Südtiroler Landesmuseen, die Leiterin des Schreibmaschinenmuseums in Partschins, Maria Mayr, die Direktorin des Meraner Frauenmuseums Sigrid Prader, Landesarchivarin Christine Roilo sowie die Direktorin im Kulturamt der Gemeinde Bozen, Anna Vittorio, dem Beirat angehören.
Aufgabe des Museumsbeirats ist es, alle Gesuche der Museen und Sammlungen, die nicht landeseigene Einrichtungen sind, für die museale Tätigkeit und die musealen Investitionen fachlich zu begutachten und die Museen und Sammlungen vorzuschlagen, die in den Genuss der dreijährigen Förderungen kommen sollen. Ebenso wird der Museumsbeirat die möglichen Gewinner der zukünftigen Museumspreise und die Träger von Gütesiegeln. Laut Gesetz tritt der Beirat mindestens einmal im Jahr zusammen. Seine Sitzungen sind öffentlich zugänglich. (jw)