Die einfache Gesellschaft (società semplice) ist eine in der Praxis häufig unterschätzte Gesellschaftsform.
Diese Gesellschaftsform wird vor allem zur Ausübung von landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeiten genutzt.
Durch die einfache Gesellschaft kann ein Vermögenswert genutzt werden, Beteiligungen an anderen Gesellschaften zu halten oder Immobilien zu vermieten. Der Verwaltungsaufwand ist gegenüber anderen Gesellschaften sehr reduziert: die einfache Gesellschaft muss keine Buchhaltung führen, ist von der Anwendung der Branchenrichtwerte und der Regelung der Scheingesellschaften befreit. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass einfache Gesellschaften unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Mindesthaltefristen (5 Jahre) in den Genuss eines steuerfreien Verkaufs von Immobilien kommen können (ausgenommen der Verkauf von Baugrund), da für die einfachen Gesellschaften die steuerlichen Kriterien von Privatpersonen Anwendung finden. Auch die anschließende Verteilung des Gewinns auf die Gesellschafter ist steuerfrei!
Durch die Nutzung einer einfachen Gesellschaft besteht die Möglichkeit, dass mehrere Personen gemeinsam Projekte im Immobilienbereich umsetzen und dabei von den steuerlichen Vorteilen, die Privatpersonen haben, profitieren, aber gleichzeitig auch einige Vorteile von Unternehmen betreffend der Mehrwertsteuer nicht verlieren. Die Errichtung von Immobilien zum Verkauf kann jedoch nicht der Zweck einer einfachen Gesellschaft sein und sie darf nicht dazu verwendet werden, einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Es ist also nicht möglich, eine Handelstätigkeit oder eine Produktionstätigkeit auszuüben, deshalb hat sie die Vorteile von Privatpersonen. Aber ganz wichtig: man kann durch die Nutzung von einfachen Gesellschaften die Anwendung der Quellensteuer in Höhe von 26 % auf Dividenden vermeiden.
von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva