Landesregierung passt Kriterien für Zuschüsse an Unternehmen für deren Innovationen und digitale Transformation den aktuellen Bedürfnissen an.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (8. Mai) die neuen Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz Forschung und Innovation genehmigt. „Unser Ziel war es, die Fördermittel noch zielgerichteter einzusetzen und die Bedürfnisse der innovierenden Wirtschaft noch stärker zu berücksichtigen“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Es gehe darum, die Innovationskultur und die digitale Transformation in Südtirols Unternehmen weiter zu fördern.
Die Änderungen der Anwendungsrichtlinien sind das Resultat einer Analyse, die die Landesabteilung Innovation, Forschung und Universität durchgeführt hatte. Diese hatte ergeben, dass „den Unternehmen in jener Phase die Mittel fehlen, in der die neuen Produkte zügig reif für den Markt gemacht werden müssen“, erläutert der Direktor im Landesamt für Innovation und Technologie, Franz Schöpf. Daher erhalten Unternehmen nun die Möglichkeit, Zuschüsse bis maximal 5.000 Euro für externe Beratung aber auch für Fundraising-Kampagne zu erhalten, beispielsweise das Crowdfunding. Mit den so eingenommenen finanziellen Mitteln soll diese wesentliche Phase der Produktinnovation leichter zum Abschluss gebracht werden.
Einen zweiten Schwerpunkt legen die neuen Richtlinien auf die digitale Transformation, auch Unternehmen 4.0 genannt, „die besonders für die kleinen und Kleinstunternehmen eine Herausforderung aber auch eine große Chance für die Zukunft darstellen“, wie Kompatscher zu bedenken gab. Innovationen in Produktionsabläufen und der Organisation der Unternehmen seien für ihre Wettbewerbsfähigkeit und somit für ihr mittelfristiges Überleben entscheidend. Nun können Südtirols kleinen und mittelständischen Unternehmen um Zuschüsse für solche Innovationsprojekte ansuchen ebenso wie für solche im Bereich der Unternehmenskommunikation und -information oder des innovativen Vertriebs.
Neu: Vorphase eines Projektes wird bezuschusst
Neu ist zudem, dass auch für die Vorphase eines Projektes für Forschung & Entwicklung Ansuchen zugelassen sind. Denn oftmals entsteht in einem Unternehmen eine Idee, die es gilt zu vertiefen oder für die zunächst eine Marktanalyse zu machen ist. Die Förderung der Vorphase erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Innovationsprojekte überhaupt in die Hand genommen werden. Zur Bezuschussung zugelassen sind externe wie auch interne Kosten der Vorphase, die auch bis zu vier Monaten früher angefallen sind. Zur Bezuschussung zugelassen sind für die Vorphase Personalkosten und allgemeine Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen und den Höchstbetrag von 30.000 Euro jährlich nicht überschreiten dürfen. Die allgemeinen Projektkosten dürfen zudem maximal 20 Prozent der zugelassenen Personalkosten betragen – bei Kleinunternehmen erhöht sich dieser Betrag auf 50 Prozent.
Für die eigentlichen Innovationsprojekte sind die Zuschüsse von 15 auf 20 Prozent der zulässigen allgemeinen Kosten erhöht worden. Für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern betragen die jährlich zugelassenen Kosten maximal 300.000 Euro, bei den übrigen Unternehmen maximal 30.000 Euro pro Mitarbeiter. (LPA)