Aufgrund des hohen Andrangs bei den Zweisprachigkeitsprüfungen werden 2019 zusätzliche Mitglieder für die Prüfungskommissionen im Einsatz sein.
Die Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen und das Regierungskommissariat suchen für das kommende Jahr 60 neue Mitglieder der Prüfungskommissionen für die Zweisprachigkeitsprüfungen, jeweils 30 für jede der beiden Sprachgruppen. Das Regierungskommissariat hat einen entsprechenden Wettbewerb mit den Zugangskriterien veröffentlicht. Bis 15. Juli 2018 können sich qualifizierte Kandidaten anmelden.
Die neuen Mitglieder prüfen die Kenntnisse der Kandidaten in der deutschen und italienischen Sprache für die vier Sprachniveaus A2 (ex D), B1 (ex C), B2 (ex B) e C1 (ex A). Sie garantieren damit auch, dass die Sprachkenntnisse des Prüflings den international anerkannten Sprachzertifikaten A2, B1, B2 und C1 entsprechen.
„Von den Kommissionsmitgliedern wird daher erwartet, dass sie die italienische wie auch die deutsche Sprache auf ausgezeichnetem Niveau beherrschen – entsprechend dem internationalen Zertifikat C2“, erklärt die Koordinatorin der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen, Karin Ranzi. Dies sei deshalb wichtig, weil die Kommissionen paritätisch besetzt sind. Das heißt, dass jedes Mitglied der Kommission den Kandidaten zu seinen Kenntnissen der deutschen wie der italienischen Sprache bewertet. „Die Aufgabe ist für hochqualifizierte Personen geeignet, die eine alternative oder ergänzende Tätigkeit zu ihrer aktuellen suchen, beispielsweise, um ihre Tätigkeit zu diversifizieren oder eine weitere Spezialisierung zu erlangen“, betont Ranzi. Jeder Bewerber muss sich für ein bis drei Tage pro Woche verfügbar erklären.
12.000 Kandidaten werden jährlich geprüft
Die Prüfungen werden am Bozner Sitz der Dienststelle im 2. Stock der Perathonerstraße 10 abgenommen. Sie finden das ganze Jahr über von Montag bis Freitag statt. Insgesamt 12.000 Kandidaten werden jährlich geprüft. Die Arbeit der Kommissionen beginnt um 8.15 Uhr und nach der Mittagspause dauert sie je nach Anzahl der Kandidaten und des Sprachniveaus einmal länger und einmal weniger lang, was der Prüfungskommission eine gewisse Flexibilität abverlangt. Auch zählt der Umgang mit einem Notebook zu den notwendigen Kompetenzen. Das Entgelt wird ähnlich wie bei freiberuflicher Tätigkeit abgerechnet und setzt sich aus einer fixen Komponente von 145 Euro brutto plus einer variablen Komponente (je nach Anzahl der Kandidaten und Sprachniveau) sowie eines Fahrtkostenzuschlags zusammen.
In diesem Herbst finden für die Kandidaten schriftliche und mündliche Prüfungen statt. Wer sie besteht, besucht einen mehrtägigen Kurs, der auf die Arbeit vorbereitet und den Einstieg erleichtert.
Interessierte können ihre Ansuchen beim Regierungskommissariat in Bozen, im Büro der Staatsbediensteten, Fagenstraße 31, oder bei der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen einreichen. Die Formulare gibt es online auf der Webseite des Regierungskommissariats, das auch an Werktagen von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0471 294449 diesbezügliche Auskünfte erteilt. Die Formulare stehen außerdem auf den Webseiten der Dienststelle zur Verfügung. (mgp)