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Studienbeihilfen: Einkommensgrenzen angehoben

Die Landesregierung hat die Wettbewerbsausschreibung genehmigt und über zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Angesucht werden kann ab Mitte August.

Auch im kommenden Studienjahr 2018/19 können sich Studierende um Studienbeihilfen des Landes bewerben. Die Landesregierung hat gestern (12. Juni) auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer die Wettbewerbsausschreibung zur Gewährung von Studienbeihilfen an Studierende für das kommende akademische Jahr 2018/19 genehmigt. Für Studierende, die eine Universität oder Fachhochschule außerhalb Südtirols besuchen, stehen insgesamt 7,95 Millionen Euro zur Verfügung, für Studierende in Südtirol sind es 2,32 Millionen Euro Euro. Beschlossen wurde dabei auch, die Einkommensgrenze anzuheben, die zur Inanspruchnahme eines Stipendiums berechtigt. „Das so genannte bereinigte Einkommen wurde erstmals seit dem Jahr 2014/15 erhöht. Somit können sich im kommenden Studienjahr auch Studierende mit einem bereinigten Familieneinkommen von bis zu 35.000 Euro im Jahr 2017 um eine Studienbeihilfe bewerben“, informiert Bildungslandesrat Philipp Achammer. Bisher lag der Grenzwert bei 32.000 Euro Jahreseinkommen. Damit könne diese Art der Studienförderung ihrem Zweck noch besser gerecht werden: nämlich Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu eröffnen. Die Höhe des einzelnen Stipendiums ist einkommens- und vermögensabhängig und liegt zwischen 1400 und 5800 Euro. Fest stehen bereits auch schon die Einreichtermine: Demnach kann ab Mitte August bis spätestens 31. Oktober 2018 ausschließlich online um Studienbeihilfen angesucht werden. Definiert wurde auch der 1. Oktober 2018 als verwaltungstechnischer Zwischentermin. Gesuche, die bis zu diesem Termin vorliegen, werden zuerst bearbeitet.

Informationen erteilt das Landesamt für Hochschulförderung (hochschulfoerderung@provinz.bz.it). Die Wettbewerbsausschreibung sowie weitere Informationen sind der Homepage (http://www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/foerderungen-studierende.asp) veröffentlicht.

(jw)