Die Landesregierung hat die Varianten zum Einreichprojekt der BBT-Zulaufstrecke Franzensfeste-Waidbruck dem Umweltbeirat-Gutachten entsprechend genehmigt.
„Wir haben für alle Änderungsanträge, die der italienische Schienennetzbetreiber RFI letzthin zum Einreichprojekt für die Zulaufstrecke des Brennerbasistunnels zwischen Franzensfeste und Vahrn gemacht hat, neue Lösungen gefunden“, unterstrich Landeshauptmann Arno Kompatscher im Rahmen der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung. Diese hat heute (24. Juli) die Varianten zum Einreichprojekt der BBT-Zulaufstrecke Franzensfeste-Waidbruck genehmigt und vorgegeben, dass die Auflagen, die im Gutachten des Umweltbeirats festgeschrieben sind, eingehalten werden. Technisch wurden die Einwände der Grundbesitzer laut Kompatscher bestmöglich berücksichtigt. „Damit haben wir nun das fertige Einreichprojekt mit allen Ergänzungen parat und können die integrierte Ausschreibung in die Wege leiten, damit im nächsten Jahr die Baustelle eingerichtet und 2020 die Arbeiten aufgenommen werden können“, sagte der Landeshauptmann. Auf jeden Fall, so Kompatscher, würden die Zulaufstrecke zeitgleich, wenn nicht sogar vor dem Brennerbasistunnel fertig gestellt. Um die Menschen im Eisacktal vor allem vom Lärm zu entlasten, sei es unerlässlich, den gesamten Güterverkehr und auch einen Teil des Personenverkehrs in den Tunnel zu verlagern.
„Im ständigen Dialog mit den Bürgern und Grundeigentümern, den Gemeinden, RFI, Italferr und der BBT-Beobachtungsstelle wurde bei den verschiedenen Verwaltungsschritten und in den einzelnen Genehmigungsphasen nicht nur versucht, Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten annehmbar waren, sondern das Projekt wurde insgesamt auch ständig weiter verbessert“, hob Kompatscher hervor. Sowohl das interministerielle Komitee für Wirtschaftsplanung CIPE als auch RFI hätten die Änderungsvorschläge von Gemeinden und Land weitgehend berücksichtigt, sagte der Landeshauptmann.
In der Bau-, aber auch in der Betriebsphase liege vor allem beim Lärmschutz für die Menschen im Eisacktal ein großes Augenmerk, so der Landeshauptmann. Als Beispiel für die Änderungen nach Wunsch der Bürger und Grundbesitzer nannte Kompatscher die Ablagerungsfläche Gatschwiesen/Gatschwald, die bei einer Projektvorstellung in Vahrn auf Ablehnung gestoßen ist und die Ablagerungsflächen Unterseeber und Unterplattner, die von den Grundbesitzern in der ursprünglichen Größe nicht befürwortet wurde und für die RFI alternative Lösungen nachreichen musste.
Das Aushubmaterial kann laut Vorgaben des Umweltbeirats nun auf den Flächen Unterplattner, Unterseeber, Forch und Hinterrigger abgelagert werden, insofern es eine Einigung mit den Grundbesitzern gibt. Die Zufahrt zum Nordportal des Grödner Tunnels bei der Villnösser Haltestelle war zuerst von Albeins aus geplant. Nun wurde auf diese Zufahrt verzichtet und ein neuer Zugangsstollen als Zufahrt vorgesehen, der die Baustellenflächen bei der Villnösser Haltestelle mit der Tunnelbaustelle verbindet. Die anderen Baustellen sind, wie im genehmigten Projekt, im Bereich Forch, bei den Zugangsstollen Klausen und beim Bahnhof von Waidbruck vorgesehen. Aus dem Fensterstollen Forch wird das Aushubmaterial mit Fließbändern abtransportiert, während das Material von den anderen Baustellen per Lastkraftwagen zu den Ablagerungsflächen bei Forch weggebracht wird.
Vergangene Woche hat der Umweltbeirat das Projekt positiv begutachtet und eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen. In punkto Lärmschutz soll es vor allem noch weitere Verbesserungen auf der Trasse geben, die oberirdisch geführt wird, insbesondere im Bereich der Brücke über den Eisack und in Waidbruck, aber auch beim Baumaterial selbst wie bei den Lärmschutzwänden und der Tunnelauskleidung.
Was die Landschaft anbelangt, so dürfen vor allem die Schutzgebiete wie das Biotop Vahrner See oder das Naturdenkmal Erdpyramiden am Riggertal nicht beschädigt werden. Im Wohngebiet im Waidbruck sollen die Lärmschutzwände dem Wohngebiet angepasst werden.
Die Brücke an der Talquerung bei Villnöss soll schlanker gestaltet werden, sich besser in die Landschaft einfügen und vor allem weniger hoch und mit weniger Auskargung und mehr lärmabsorbierendem Material gebaut werden.
Betreffend die Hydrogeologie muss unter anderem auf geeignete Abdichtungen geachtet werden, damit es keine Wassereinbrüche gibt. Vorsicht geboten ist auch bei Trinkwasserquellen und Beregnungsnutzungen.
Dem aktuellen Beschluss der Landesregierung geht ein langer Genehmigungsprozess voraus, der 2003 mit einem ersten Beschluss der Landesregierung begann und der von der Genehmigung durch das CIPE 2010, der Hinterlegung des Einreichprojekts im Ministerium 2015, der Überprüfung durch den Umweltbeirat 2015, einer ersten Genehmigung des Einreichprojekts mit Umweltbeirat-Auflagen durch die Landesregierung und dem CIPE-Beschluss 2017 sowie letzthin den Änderungsanträgen der RFI gefolgt wurde. (SAN)