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Sanitätswesen: Ja zu Kollektivvertrag für Ärzte und Führungskräfte

Das ärztliche Personal, die Pflegeführungskräfte und die Fachberufe wie Apotheker und Psychologen erhalten rückwirkend zum Jahresbeginn einen neuen Vertrag.

Die Landesregierung hat heute (24. Juli) grünes Licht für die Unterzeichnung des Landeskollektivvertrags für das ärztliche und tierärztliche Personal des Landesgesundheitsdientes gegeben, darunter die Pflegeführungskräfte, die Apotheker, Biologen, Psychologen, Chemiker und Physiker. Von einem guten Verhandlungsergebnis, das „dem Personal mehr Sicherheit und Stabilität, den Patienten bessere Dienste“ sichere,  sprach Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Regierungssitzung.

„Das Ziel des Landes als Arbeitgeber war es, die Berufe attraktiver zu machen und besondere Leistungen besser anzuerkennen“, sagte Landeshauptmann Kompatscher. Als solche würden künftig besonders Wach-, Bereitschafts- und Nachtdienste besser vergütet. Angehoben wird auch die Exklusivitätzulage, ebenso die Zulagen für Sonn- und Feriertagsdienste. Auch für die Weiterbildung und die Spezialisierungen stellt das Land rückwirkend ab 1. Januar 2018 mehr Mittel bereit. Insgesamt wurden für das Jahr 2018 Mehrkosten von 9,67 Millionen Euro veranschlagt. In den Folgejahren dürften es 11,88 Millionen Euro sein.

Von einer Investition in Köpfe und Leistungen im Dienste der Allgemeinheit spricht auch Gesundheitslandesrätin Martha Stocker: „Es war uns wichtig, nicht eine allgemeine Gehaltserhöhung vorzusehen. Vielmehr sollen besondere Leistungen, besonders honoriert werden. Das kommt dem Personal, aber auch den Patienten zugute.“

Der neue Vertrag gilt für 1410 Bedienstete (entspricht 1322 Vollzeitäquivalenten), davon sind 1136 (1085 VZÄ) Krankenhausärzte. Die Apotheker, Biologen, Psychologen Chemiker und Physiker im Sanitätsdienst sind 260 (223 VZÄ) und die Pflegeführungskräfte 14 (14 VZÄ). (jw)