SaniPro: Ab 1. August um Rückerstattung ansuchen

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SaniPro: Ab 1. August um Rückerstattung ansuchen

Der ergänzende Gesundheitsfonds SaniPro ist ab 1. August operativ. Ab diesem Datum können über 40.000 öffentlich Bedienstete um Rückerstattung ansuchen.

Neben Handwerkern, Angestellten aus den Bereichen Handel, Handwerk, Industrie oder Genossenschaften, haben nun auch die Angestellten des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit Rechnungen für ärztliche Leistungen in Teilen zurückerstattet zu bekommen. Die den ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro stehen jedem Angestellten zu, der ein unbefristetes oder mindestens einjährig befristetes Arbeitsverhältnis mit der öffentlichen Verwaltung hat. „Es war uns wichtig, möglichst alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuschließen, unabhängig davon ob diese in Vollzeit oder Teilzeit für die öffentliche Verwaltung arbeiten“, betont Landesrätin Waltraud Deeg.

Eine arbeitgeberfinanzierte, langfristige Absicherung für Gesundheits- und Pflegeanliegen sei eine sinnvolle Maßnahme mit einem großen Mehrwert für die Mitarbeiter, ist die Landesrätin überzeugt. Um von den umfassenden Leistungen des SaniPro zu profitieren, wurde eine informative, übersichtliche Webseite (www.sanipro.bz) gestaltet, über welche die Rechnungen direkt übermittelt werden können. Neben akuten Behandlungen werden auch zahlreiche vorbeugende Leistungen finanziell vergütet. Eingereicht werden können Leistungen, die seit Jahresbeginn verrechnet wurden. Insgesamt haben die Begünstigten zwei Jahre Zeit, um die Rechnungen bei SaniPro einzureichen.

„Wir wollen das Gesundheitsbewusstsein unserer Mitarbeitenden auf lange Sicht stärken und den Präventionsgedanken damit festigen“, sagt Personallandesrätin Deeg, die gemeinsam mit Landeshauptmann Arno Kompatscher das Projekt SaniPro vorangetrieben hat. Das Ziel müsse es nun sein, auch allen anderen, noch nicht abgedeckten Arbeitnehmern in Südtirol eine ergänzende Gesundheitsvorsorge anbieten zu können. (LPA)