Kriterien zur Förderung der lokalen Skigebiete angepasst

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Kriterien zur Förderung der lokalen Skigebiete angepasst

Die Kriterien für Zuschüsse für Beschneiungsanlagen, Pistenpräparierung, Beleuchtung, Sicherheitsnetze, Parkplätze und Speicherbecken sind überarbeitet worden.

Die Landesregierung hat gestern (4. September) einige Anpassungen bei den Kriterien genehmigt, die die Bezuschussung von lokalen Skigebieten regeln. Von der Landesabteilung Wirtschaft gefördert werden nämlich Beschneiungsanlagen, Pistenpräpariergeräte, Beleuchtung, Sicherheitsnetze, Förderbänder, überdachte Parkplätze und Speicherbecken.

Die Kriterien berücksichtigen nunmehr auch Mehrkosten, die entstehen, wenn aus Gründen des öffentlichen Interesses wie beispielsweise des Landschaftsschutzes ein Speicherbecken an einem anderen Ort oder in anderer Weise gebaut werden muss. Dieses Problem war im konkreten Fall des Plose-Skigebiets aufgetaucht, wo das ursprünglich geplante Speicherbecken den Schutz der Mineralwasserquellen beeinträchtigt hätte.

Um ein Speicherbecken geht es auch im Falle der Skiarena Karersee. Dieses Skigebiet war bislang der Kategorie C1 zugeordnet, die Gesellschaften umfasst, die im internationalen Wettbewerb stehen. Skiarena Karersee hatte daraufhin eine Dokumentation eingereicht, die beweist, dass ihr Skigebiet richtigerweise der Kategorie B zuzurechnen ist, also den lokalen Skigebieten. Diesem Ansuchen wurde nun stattgegeben. Damit steigt auch der Prozentsatz der Förderungen für Speicherbecken auf 80 Prozent für Investitionen bis maximal eine Millionen Euro.

Abteilung Wirtschaft investiert weiterhin  Skigebiete

Im März 2018 hatte die Landesregierung die neuen „Maßnahmen zur Entwicklung der Skigebiete“ genehmigt, um der großen Nachfrage gerecht zu werden. Besondere Priorität genießen dabei Dorflifte und Kleinstskigebiete. Investitionen in Speicherbecken werden getrennt behandelt, da jährlich aufgrund der hohen Kosten nur drei Speicherbecken bezuschusst werden können.

2018 haben Südtirols Skigebiete insgesamt 45 Gesuche für eine Investitionssumme von 28 Millionen Euro vorgelegt. Dies bedeutet voraussichtliche Zuschüsse von insgesamt 11 Millionen Euro. Damit liegt man im Schnitt der vergangenen beiden Jahre: 2016 betrug die Fördersumme 8,5 Millionen und 2017 11,4 Millionen Euro. 80 Prozent der Investitionen betreffen Beschneiungsanlagen. (mgp)