Da am Wochenende wieder Verstöße gegen das Pilzsammelgesetz geahndet werden mussten, mahnt das Amt für Forstverwaltung die Einhaltung der Bestimmungen an.
In Kombination mit den milden Temperaturen waren die Niederschläge der vergangenen Wochen sehr förderlich für das Wachstum von Pilzen, auch von Steinpilzen. Das Sammeln von Pilzen ist aber nur unter Einhaltung bestimmter Regeln erlaubt und etwa in Landschaftsschutzgebieten verboten oder auch dort, wo die Grundeigentümer Verbotsschilder aufgestellt haben, weist der Direktor des Amtes für Forstverwaltung hin.
Am vergangenen Wochenende mussten mehrere Übertretungen der geltenden Bestimmungen zum Sammeln der Pilze (Landesgesetz 18/1991) festgestellt werden, berichtet der Leiter der Forststation Bozen. Auch in den Wäldern rund um Kohlern sprießen derzeit ausnehmend viele Pilze. Fast die gesamten Kohlerer Wälder sind aber auf Antrag der Grundeigentümer für das Pilzsammeln gesperrt, wie in Artikel 3 dieses Gesetzes festgehalten.
In diesem Landesgesetz wird das Sammeln von Pilzen in Südtirol geregelt. Pilzsammler werden demnach in drei Kategorien eingeteilt: Grundeigentümer dürfen ohne Einschränkung an allen Tagen bis zu drei Kilo Pilze sammeln, in der Gemeinde Ansässige bis zu zwei Kilo an Kalendertagen mit einer geraden Zahl zwischen 7.00 und 19.00 Uhr und alle nicht in der Gemeinde Ansässigen bis zu einem Kilogramm ebenfalls an geraden Tagen und gegen eine Gebühr von acht Euro. Auf geltende Sammelverbote wie am Kohlerer Berg und in anderen Teilen des Landes wie zum Beispiel auch in Montiggl wird mit aufgestellten Schildern hingewiesen.
Bei Verstößen gegen dieses Gesetz werden als Zusatzmaßnahme zu einer Verwaltungsstrafe alle gesammelten Pilze eingezogen und etwa an Seniorenwohnheime, Sozialdienste oder öffentliche Mensen abgegeben.
Die Bestimmungen zum Pilzsammeln finden sich online auf der Seite der Landesforstabteilung. (mac)