Mit den Öffnungszeiten der Geschäfte hat sich die Regionenkonferenz befasst. Südtirol ist für eine Sonntagsschließung und strebt die autonome Zuständigkeit an.
Mit dem „Gesetzesvorschlag zur Regelung der Öffnungszeiten von Handelsbetrieben“ hat sich heute (4. Oktober) die Konferenz der Regionen und der Autonomen Provinzen heute in Rom befasst. An der Sitzung der Regionenkonferenz hat auch Südtirols Landeshauptmann teilgenommen. Das Ergebnis wird nun dem in der Abgeordnetenkammer für Produktionstätigkeiten (attività produttive) zuständigen Ausschuss übermittelt, der den Gesetzentwurf vor der Debatte im Plenum prüft. Dass eine politische Diskussion über die Öffnungszeiten der Geschäfte auf gesamtstaatlicher Ebene eröffnet worden ist, wird von Südtiroler Seite begrüßt, „wenngleich unsere Vorstellungen und Vorschläge weiter reichen, als das, was heute zur Diskussion stand“, sagte nach der Sitzung Südtirols Landeshauptmann.
Das Land Südtirol möchte bekanntlich die Öffnungszeiten im Handel regeln, um den Kaufleuten, den Verkäuferinnen und Verkäufern arbeitsfreie Sonn- und Feiertagen zu garantieren und Familien eine gemeinsame Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Eine ausgewogene Regelung komme den Familien zugute und mache es möglich, ehrenamtlichen Tätigkeiten nachzugehen und Traditionen zu leben und zu pflegen, argumentierte Südtirol Landeshauptmann.
„Es geht nicht zuletzt darum, die Nahversorgung zu sichern und die kleinen Geschäfte am Land zu erhalten“, betonte der Landeshauptmann. Diese seien durch uneingeschränkte Öffnungszeiten gefährdet. Die Nahversorgung trage dazu bei, den ländlichen Raum attraktiv zu halten. Daher sprach sich Südtirols Landeshauptmann für eine grundsätzliche Schließung der Handelsbetriebe an Sonn- und Feiertagen mit einer Ausnahmeregelung für einzelne Tage im Jahr sowie für touristische oder besonders entlegene Ortschaften aus. Zudem drängte Südtiroler Regierungschef auf eine autonome Zuständigkeit: „Unter den Regionen gibt es unterschiedliche Standpunkte, umso mehr ist für uns klar, dass wir die Handelstätigkeit so weit als möglich selbständig regeln wollen.“ (LPA)