Ab dem 9. Jänner werden im Einzugsbereich des Forstinspektorates Welsberg wieder die obligaten Forsttagsatzungen abgehalten, die öffentlich zugänglich sind.
Traditionell stehen in diesen Wochen die Forsttagsatzungen in den verschiedenen Bezirken auf dem Programm. Dabei werden eventuelle Neuerungen im Wald– und Almbereich vorgestellt, Ziele und Jahresprogramme mit anderen Verwaltungen vereinbart und Ermächtigungen erteilt, etwa für Weide, Nebennutzungen oder außerordentliche Holzschlägerungen.
Für den Bereich des Forstinspektorates Welsberg wurden die Termine festgelegt: Demnach steht die Forsttagsatzung für Rasen-Antholz am Mittwoch, dem 9. Jänner, am Anfang. Die Forsttagsatzung in Niederdorf wird Anfang Februar an einem Samstag zugleich mit der Bauernbundversammlung abgehalten.
Die einzelnen Termine finden sich im Anhang.
Forsttagsatzungen sind öffentlich zugänglich und werden zwischen November und Jänner in der Regel in jeder Gemeinde einmal im Jahr veranstaltet.
Weitere Informationen über Forstdienst und Förster finden sich auf der Homepage.
(mac)