Um dem Personalmangel an den Musikschulen entgegenzuwirken und mehr Lehrpersonen unbefristet zu beschäftigen, wurden die Zugangsvoraussetzungen geändert.
Der Musikunterricht spielt in Südtirols Bildungswesen eine wichtige Rolle und wird von den Familien stark nachgefragt. Dies führt mancherorts zu mehr oder minder langen Wartelisten. Auf der anderen Seite herrscht besonders für bestimmte Unterrichtsfächer – darunter beispielsweise Gitarre, Blockflöte oder musikalische Früherziehung – Mangel an qualifiziertem Lehrpersonal, so dass Stellen häufig befristet über Direktberufungen besetzt werden müssen.
Die Landesregierung hat daher heute auf Vorschlag des neuen Personallandesrates Arno Kompatscher eine Öffnung der Zugangsvoraussetzungen beschlossen. „Wir möchten dadurch dem Personalmangel an den Musikschulen entgegenwirken und den Lehrpersonen mehr unbefristete Arbeitsverhältnisse bieten“, betonte der Landeshauptmann.
Der heute gefasste Beschluss sieht wie bisher vor, dass auch Musiklehrpersonen, die ihre Lehrbefähigung in einem anderen europäischen Land oder einem gleichgestellten Staat erworben haben, in die ständigen Rangordnungen eingetragen werden und somit an den Musikschulen in Südtirol tätig sein können und auch somit auch die Voraussetzungen für die Teilnahme am Eignungswettbewerb erfüllen, der für die unbefristete Aufnahme vorgesehen ist. Künftig aber ist eine Eintragung auch für Instrumente oder Fächer möglich, die als zweites Fach absolviert wurden. In diesem Fall ist eine „Ausgleichsmaßnahme“ vorgesehen.
Der heutige Beschluss der Landesregierung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Um Eintragung in die Rangordnungen für das Schuljahr 2019/20 kann noch bis zum 28. Februar angesucht werden.
An Südtirols Musikschulen gibt es rund 400 Vollzeistellen. Die deutschsprachigen und Ladinischen Musikschulen werden von fast 17.000 Personen, vor allem Kinder und Jugendliche, besucht.
Informationen zur Eintragung in die Ranglisten finden interessierte Lehrpersonen auf der der Webseite der Personalabteilung. (jw)