Die Agentur für öffentliche Aufträge hat eine Ausschreibung für Wirtschaftsteilnehmer publiziert. Über diese werden Dienste zur Datenschutzverwaltung der öffentlichen Hand angekauft.
Wirtschaftsteilnehmer, die daran interessiert sind, den Dienst eines Datenschutzbeauftragten für die öffentliche Veraltung anzubieten, können nun ihre Angebote dazu abgeben. Die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge AOV hat nun die entsprechende Bekanntmachung online gestellt und ein elektronisches Schaufenster dazu eingerichtet.
Der Service des Datenschutzbeauftragten wird allen öffentlichen Einrichtungen in Südtirol als Alternative zur Ernennung eines internen Managers angeboten. Damit können sich die Verwaltungen einfach, flexibel und wirtschaftlich günstig an die seit Mai 2018 geltende europäische Datenschutzgesetzgebung anpassen. Für die Institutionen, die bereits einen Datenschutzbeauftragten haben, sieht die Ausschreibung weitere Dienstleistungen vor, wie etwa die Anpassung der Software.
Über die Bekanntmachung sollen für die öffentlichen Einrichtungen außerdem eine Reihe weiterer Angebote zur Datenschutzverwaltung zu festgelegten Mindestpreisen bereitstehen. Aus diesem Angebot können die Verwaltungen dann jene Dienste auswählen, die ihren Bedürfnissen und ihrem Budget am besten entsprechen. Außerdem können so Anbieter leichter kontaktiert werden.
Wie im Landesgesetz zur Überprüfung der Ausgaben von 2002 vorgesehen, ist der elektronische Markt die erste Option für öffentliche Einrichtungen, wenn es darum geht, Dienstleistungen unterhalb der EU-Ausgabenschwelle zu vergeben. Die Ausschreibung, die für drei Jahre aktiv ist, kommt somit in den Warenkorb der verfügbaren Dienstleistungen, die das Land über den elektronischen Markt anbietet. Sämtliche Angebote von Wirtschaftstriebenden, die diese Dienste anbieten, werden auf dem Portal der AOV gesammelt. Alle Unterlagen zur Bekanntmachung sind unter www.ausschreibungen-suedtirol.it/marketplace abrufbar und können in elektronischem Format heruntergeladen werden.
Der Inhalt der Ausschreibung, die Definition der Aufgaben und der anderen Klauseln, wurden entsprechend der europäischen Gesetzgebung zum Datenschutz, also der EU-Verordnung 2016/679 auch Allgemeine Datenschutzverordnung, festgelegt, die seit 25. Mai 2018 in Kraft ist (https://www.bandi-altoadige.it/marketplace/qualifications/678184/resume/locale/de_DE). (SAN)