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Energie aus Wasserkraft: Beschlüsse zu Wasserzins und Umweltgeldern

Zwei Beschlüsse zur Wasserkraft in der Landesregierung: Die Gemeinden erhalten 11,4 Millionen Euro aus dem Wasserzins, und die Kriterien der Ausgleichszahlungen für Umweltmaßnahmen wurden geändert.

Auf 11,4 Millionen Euro beläuft sich heuer die Summe, den das Land Südtirol den Gemeinden aus den Wasserzinsgeldern des Jahres 2019 zuweist. Bekanntlich erhält das Land Südtirol aus der Nutzung öffentlicher Gewässer für die Stromerzeugung jährliche Wasserzinse. Mindestens 50 Prozent davon stehen den Gemeinden zu. In ihrer heutigen (15. Oktober) Sitzung hat die Landesregierung den Vorschlag des Rates der Gemeinden für die Aufteilung des Wasserzinses im Jahr 2019 angenommen. Demnach wird der Gesamtbetrag von 11,4 Millionen Euro auf alle Gemeinden aufgeteilt, wobei die Standortgemeinden von Stromerzeugungsanlagen aus Wasserkraft in besonderem Maße berücksichtigt werden. Der Vorschlag enthält den Verteilungsmodus des Wasserzinses unter den Gemeinden, auf dessen Grundlage die Regierung auch die Auszahlung an die Gemeinden beschlossen hat.

Ausgleichszahlungen für Umweltmaßnahmen: Richtlinien geändert
Ein zweiter Beschluss der Landesregierung betrifft die Ausgleichszahlungen für Umweltmaßnahmen: Kraftwerksbetreiber großer und mittlerer Wasserkraftwerke in Südtirol müssen solche Maßnahmen leisten. Die dazugehörigen Richtlinien, in welche Umweltbereiche diese Gelder investiert werden können und wem sie zu Gute kommen, hatte die Landesregierung im Februar 2017 genehmigt.
Heute hat die Landesregierung eine Abänderung dieser Kriterien genehmigt: Diese sieht vor, dass Ausgleichszahlungen aus dem Betrieb von großen Wasserkraftwerken (über 3.000 kW) auch in den umliegenden Gemeinden eingesetzt werden können. „Voraussetzung dafür ist, dass sich durch die vorgeschlagene Maßnahme die Umweltsituation verbessert und die umzusetzende Maßnahme und die damit verbundene Ausgabe das Einverständnis der betroffenen Ufergemeinden erhält“, erklärt Umweltlandesrat Giuliano Vettorato, der den Beschluss eingebracht hat. Es müsse sich also um Umweltmaßnahmen handeln, die zwar auf dem Gebiet der benachbarten Gemeinde umzusetzen sind, aber Auswirkungen auf die Ufergemeinde haben. Bisher ließen die Richtlinien nur den Ausgleich von Umweltschäden im Gebiet der Ufergemeinden zu. Maßnahmen, von denen auch umliegende Gemeinden betroffen waren, konnten nicht mit Hilfe der Umweltgelder umgesetzt werden.
Neu ist auch, dass im Falle von Naturkatastrophen das genehmigte Maßnahmenprogramm vom Kraftwerksbeirat mit Soforthilfe- und Instandsetzungsmaßnahmen ergänzt werden kann. Im Kraftwerksbeirat sind das Land Südtirol, der Konzessionär des Kraftwerks und die Ufergemeinden vertreten. (LPA/mpi)