BÜKV-Verhandlungen: Zweisprachigkeitszulage und Leistungslohn im Fokus

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BÜKV-Verhandlungen: Zweisprachigkeitszulage und Leistungslohn im Fokus

Fast 200 Millionen Euro will das Land in den kommenden drei Jahren in das öffentliche Personal investieren. Um das Wie ging es heute erneut im Landhaus 1 bei den Vetragsverhandlungen.

Im Landhaus 1 in Bozen saßen sich heute Nachmittag (22. Oktober) wieder die öffentliche Delegation mit an der Spitze Generaldirektor Alexander Steiner und Personalchef Albrecht Matzneller und die Vertretenden der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gegenüber, um die Verhandlungen zum neuen Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV fortzusetzen.

Fast 200 Millionen Euro für 2019 bis 2021
Generaldirektor Steiner bestätigte den Gewerkschaften, dass die für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 vorgesehenen fast 200 Millionen Euro auch nach gekipptem Südtirol-Index zur Verfügung stünden. Der Betrag, den das Land in diesem Jahr ausgeben könne, sei allerdings wesentlich geringer, „auch deshalb, weil der von der Landesregierung vorgelegte Abänderungsantrag zur Sicherung er Finanzmittel im Landtag nicht von allen mitgetragen worden ist“, betonte der Generaldirektor. Steiner rief die Gewerkschaften daher zu einem pragmatischen Vorgehen und zum Abschluss von Teilverträgen auf, „damit die über 42.000 öffentlich Bediensteten möglichst bald von Besserstellungen profitieren“.

Gewerkschaften präsentieren Fünf-Punkte-Katalog
Die Gewerkschaften ihrerseits legten der öffentlichen Verhandlungsdelegation heute einen gemeinsamen Fünf-Punkte-Katalog vor. Darin sprechen sie sich für die Zusammenlegung von Grundgehalt und Sonderergänzungszulage, für eine Anhebung von 50 Euro des Grundgehaltes anstelle des Südtirol-Indexes, für die Wiedereinführung der Inflationsprognose, die Umwandlung der Zweisprachigkeitszulage in eine territoriale Zulage und die Verdoppelung des Fonds für die Leistungszulage aus.

Rechtssicherheit schaffen und Automatismen beseitigen
Die öffentliche Delegation will die Vorschläge der Gewerkschaften noch im Detail prüfen. „Wirtschaftliche Besserungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage“, betonte Abteilungsdirektor Matzneller. Auch sei es Bestreben des Landes, Automatismen aus den Verträgen möglichst auszuklammern. Es stelle sich die Frage, ob man ins Lohngefüge in seiner Gesamtheit eingreifen wolle, sagte Generaldirektor Steiner, die Bereitschaft dazu sei da.

Fokus auf Zweisprachigkeitszulage und Leistungslohn
Die Aufwertung der Zweisprachigkeitszulage und die Neudefinition des Leistungslohns waren in der heutigen Diskussion zwei Schwerpunkte, zu denen die öffentliche Delegation bereits konkrete Vorschläge ausgearbeitet hat, die in Kürze bei der nächsten Verhandlungsrunde vertieft werden sollen. (LPA/jw)