Die Beschwerde der ANAAO gegen die befristeten Verträge des Landes Südtirol in der Facharztausbildung ist unzulässig: So lautet das heutige Urteil des Arbeitsgerichts in Bozen.
Das Arbeitsgericht in Bozen hat heute (22. Oktober) Vormittag eine Beschwerde der ANAAO und einiger Ärzte für unzulässig erklärt. Die Beschwerde hatte sich gegen jene Verträge des Landes Südtirol gerichtet, mit denen Ärzte auf bestimmte Zeit und mit vertraglicher „Einstufung B“ das erste Jahr ihrer Facharztausbildung (specializzandi) absolvieren.
Das Arbeitgericht begründet die Unzulässigkeit damit, „dass für die Beschwerdeführer weder ein Beschwerdegrund vorliegt, noch dass sie als Beschwerdeführer legitimiert sind“.
Der für Gesundheit zuständige Landesrat Thomas Widmann hat das Urteil des Arbeitsgerichts mit Genugtuung aufgenommen: „Ich bin von Anfang an davon ausgegangen, dass das auf Landesebene angepasste, österreichische Modell der Facharztausbildung auf solider rechtlicher Grundlage steht.“ Das heutige Urteil bestätige die vom Land Südtirol in der Verteidigung vertretene Haltung, dass die Beschwerde der ANAAO und einiger Ärzte als unzulässig einzustufen sei. Dennoch bleibt laut Widmann die „Verwunderung, dass eine Ärztegewerkschaft gegen ihre eigenen Kollegen rechtlich vorgeht. Ich hoffe aufrichtig, dass die auszubildenden Fachärzte ihre jetzt Ausbildung jetzt unbeschwert fortsetzen können“. (LPA/fg/gst)