Im Hinblick auf die Einhebung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Notaufnahme soll der Verfassungsgerichtshof Rechtssicherheit schaffen. Parallel dazu Präzisierung in Ausarbeitung.
Die Landesregierung hat bei ihrer heutigen (22. Oktober) Sitzung entschieden, sich auf ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof zum Gesetz zum Nachtragshaushalt (LG 6/2019) einzulassen. Die Regierung beanstandet darin Absatz 1 von Artikel 9, der sich mit der „unangemessenen Inanspruchnahme der Dienste der Notaufnahme in den Krankenhäusern“ beschäftigt. Darin wird festgehalten, dass die anfallenden Kosten zur Gänze vom Patienten übernommen werden müssen, auch wenn dieser eine Ticketbefreiung vorweisen kann. Dies wurde von Seiten des Ministerrats beanstandet.
Der Verfassungsgerichtshof soll nun über die Zuständigkeit des Landes für diese Maßnahme befinden. „Wir arbeiten zudem an einer Präzisierung der betroffenen Rechtsnorm“, bestätigte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung. Landesrat Thomas Widmann habe in der heutigen Sitzung bereits eine entsprechende Anpassung thematisiert, die sich entlang der von der Landesregierung festgelegten Richtlinien bewege. (LPA/fg/ck)