Weitere Einschränkungen geplant: der Gesetzgeber hat die Absetzbarkeit der Kosten von Firmenwagen immer stärker eingeschränkt. Die betreffenden Kosten können nur im Ausmaß von 20 % steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich gilt für die Anschaffungskosten (auch mittels Leasing) eine Obergrenze von 18.075,99 €. Für die Miete beträgt die jährliche Obergrenze 3.615,20 €. Die MwSt. kann im Ausmaß von 40 % abgesetzt werden.
Kosten für Firmenwagen, die den Angestellten auch privat als Sachbezug zur Verfügung gestellt werden, können vom Unternehmen zu 70 % abgesetzt werden. Es ist keine Obergrenze für die zulässigen Anschaffungskosten vorgesehen. Die Regelung ist dann anwendbar, wenn der Pkw für mehr als die Hälfte des Geschäftsjahres bzw. für mehr als die Hälfte der Besitzdauer im Geschäftsjahr einem Angestellten auch für die Privatnutzung zur Verfügung gestellt wird. Die Privatnutzung ist dem Angestellten gemäß den gesetzlichen Vorgaben entweder über den Lohnstreifen weiter zu belasten oder muss diesem in Rechnung gestellt werden (dann ist die im Zusammenhang mit dem Pkw anfallende MwSt. zu 100 % abzugsfähig, sofern der Angestellte die Rechnung bezahlt).
Hier will der Gesetzgeber jetzt aber die Steuerschraube anziehen: während das Gesetz bisher vorsah, dass die Privatnutzung durch den Arbeitgeber (vom Gesetz mit 15.000 km pro Jahr festgelegt) nur zu 30 % in Rechnung gestellt werden muss, soll dieser Prozentsatz ab 2020, je nach Schadstoffklasse des PKW, auf bis zu 100 % erhöht werden. Das Unternehmen muss dann mehr Einkommen versteuern und mehr MwSt. abführen. Als Alternative können die Fahrten für den Außendienst von den Mitarbeitern und Verwaltern mit dem Privat-Pkw erfolgen. Die entsprechenden Kilometer-Kosten werden dann vom Mitarbeiter gemäß ACI-Tarif an das Unternehmen weiterbelastet. Innerhalb gewisser Grenzen können die betreffenden Kosten vom Unternehmen abgesetzt und müssen vom Mitarbeiter nicht versteuert werden. Die durchgeführten Fahrten sind ordnungsgemäß zu belegen (Fahrtenbuch).
Diese Regelung ist in vielen Fällen steuerlich günstiger. Bei einem Kaufpreis von 25.000 € für das Fahrzeug und 40.000 km im Jahr, die beruflich mit dem PKW zurückgelegt werden, beträgt der Steuervorteil, den wir simuliert haben, bis zu 9.000 € über einen Zeitraum von 5 Jahren. Bei Gebrauchtwagen ist der Vorteil sogar noch höher.
Von Walter Gasser, Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva in Lana und Naturns.