Menschen mit Behinderung, die ein Auto mit elektrischem oder Hybridantrieb kaufen, können seit Ende 2019 steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen.
Das Amt für Menschen mit Behinderungen teilt mit, dass die vorgesehenen Steuervergünstigungen für Benzin- und Dieselfahrzeuge seit Dezember vorigen Jahres unter den gleichen Bedingungen auch auf Elektro- und Hybridfahrzeuge ausgedehnt wurden. Sie gelten somit für den Ankauf von E-Autos mit einer Motorleistung von bis zu 150 Kilowatt oder Hybride mit bis zu 2000 Kubikmetern Hubraum.
Eingeführt wurde die Bestimmung mit der Begleitverordnung zum staatlichen Haushaltsgesetz 2020, die als Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 seit dem Jahreswechsel rechtswirksam ist. Vorgesehen ist ein verringerter Mehrwertsteuersatz von vier Prozent für den Kauf und die Anpassung von neuen und gebrauchten Autos. Zudem ist die Eigentumsumschreibung steuerfrei. Die Autobesitzer mit Behinderung sind zudem dauerhaft von der Autosteuer befreit. (LPA/ck)