Die Landesregierung hat heute grünes Licht für die Verhandlungen zum neuen Kollektivvertrag der Fahrer für die Mitglieder der Landesregierung gegeben und die entsprechenden Richtlinien genehmigt.
Die Mitglieder der Landesregierung sicher und zuverlässig zu institutionellen Terminen zu fahren, ist die Kernaufgabe der Fahrer und Fahrerinnen im Landesdienst. Angesichts der besonderen Anforderungen kommen für Fahrer eigene Arbeitszeitreglungen zur Anwendung, die sich von jenen der Landesbediensteten unterscheiden. Demnach richtet sich die Dienstzeit der Fahrer laut Kollektivvertrag nach den institutionellen Aufgaben der Landesregierungsmitglieder. Gleichzeitig müssen aber die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen eingehalten und die vorgesehene psychophysische Erholung der Fahrer und Fahrerinnen gewährleistet sein.
Genau diese Arbeitszeitregelungen stehen im Mittelpunkt der neuen Verhandlungen, für welche die Landesregierung heute (11. Februar) grünes Licht gegeben hat. „Wir wollen klarer definieren, wie die Arbeitszeit zukünftig artikuliert sein soll. Vor allem geht es darum, den Dienst effizienter zu gestalten, besser zwischen Fahr- und Ruhezeiten zu unterscheiden, die Überstunden abzubauen, um so noch besser die vorgeschriebenen Ruhezeiten garantieren zu können“, betont Generaldirektor und Verhandlungsführer Alexander Steiner. Die Landesregierung hat in ihrem heutigen Beschluss daher eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorgegeben und die jährlichen Überstunden auf 460 begrenzt. Alle 24 Stunden ab Beginn der Arbeitstätigkeit steht den Fahrern eine Ruhepause von elf Stunden zu, die im Ausnahmefall auch auf neun Stunden reduziert werden kann.
Um einen effizienten Fahrdienst einerseits und gute Personalbedingungen andererseits zu gewährleisten, hat das Land drei neue Fahrerstellen ausgeschrieben. Die Gesuchsfrist ist abgelaufen, der Wettbewerb läuft derzeit. Zwei Stellen kommen neu hinzu, bei der dritten handelt es sich um einen Ersatz. Die Tatsache, dass vier Landesregierungsmitglieder aus dem Puster- und Gadertal kommen, war ausschlaggebend dafür, dass erstmals Bruneck anstatt Bozen als Dienstsitz gewählt wurde. Der Dienstsitz Bruneck soll dazu beitragen, die Dienstzeiten der Fahrer zu verkürzen und Leerfahrten einzusparen, um damit den Dienst insgesamt optimieren zu können. (LPA/jw)