Die Regionalregierung hat heute grünes Licht zur gegenseitigen Nutzung öffentlicher Wettbewerbsrangordnungen der Region und der Handelskammern von Bozen und Trient gegeben.
Unter dem Vorsitz von Präsident Arno Kompatscher hat der Regionalrat heute (26. Februar) auf Vorschlag des Vizepräsidenten Maurizio Fugatti den Entwurf einer Vereinbarung zwischen der Region Trentino-Südtirol und den Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern von Trient und Bozen genehmigt, der die gegenseitige Verwendung öffentlicher Wettbewerbsrangordnungen für die Festanstellung ermöglicht.
Im Wesentlichen können die Region und die Handelskammern von Trient und Bozen dank dieses Einvernehmens die öffentlichen Wettbewerbslisten desselben Berufsbildes gegenseitig verwenden. Vorausgesetzt wird, dass das Berufsprofil für die drei Einrichtungen gleich sein muss oder zumindest die für die Berufsprofile vorgesehenen Aufgaben und die für den externen Zugang erforderlichen Qualifikationen ähnlich sein müssen.
Justiz: Schnellere Verfahren zur Besetzung freier Stellen
Die Grundlage für die heute genehmigte Vereinbarung ist ein Regionalgesetz, das den Zugang zu Ranglisten anderer Körperschaften, autonomer Provinzen, von Gemeinden in und außerhalb der Region sowie des Justizministeriums regelt. Hauptzweck des Abkommens ist es, Personaleinstellungen durch die Nutzung bestehender Rangordnungen zu beschleunigen, zumal sich die Durchführung öffentlicher Stellenwettbewerbe oft lang und komplex gestaltet. Die Regionalregierung rechnet damit, dass dank der neuen Vereinbarung, kurzfristig freie Stellen in den Verwaltungsämtern des Gerichtswesens sowie in jenen der Region besetzt werden können. (LPA/fg/gzp)