Berufstätige Eltern können heute um die Notbetreuung für ihre Kinder ansuchen, nachdem die Landesregierung gestern die Voraussetzungen geschaffen hat.
Auf der Grundlage des Landesgesetzes zur Corona-Phase 2 hat die Landesregierung gestern (12. Mai) die Regeln für den Notdienst in Kindergarten und Grundschule festlegt.
Demnach können Eltern, die einen Betreuungsbedarf nachweisen können, heute, Mittwoch, 13. Mai, um die Inanspruchnahme des Betreuungsnotdienstes für ihre Kinder online ansuchen. Das Ansuchen ist auf den Webseiten des Landes zu Bildung und Sprache sowie auf der Landeswebseite zum Neustart zu finden.
Die Ansuchen werden bereits am morgigen Donnerstag geprüft werden. Die Eltern werden bis Freitag dieser Woche über die Zulassung zum Notdienst informiert.
Die Betreuung soll mit 18. Mai anlaufen und bis einschließlich 16. Juni 2020 dauern. Dabei werden jeweils vier Kinder im Kindergarten und sechs Kinder in der Grundschule in einem Raum begleitet und beaufsichtigt, stets unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen. Hier der direkte Link zum Ansuchen. (LPA/jw)