Bekanntlich spielt die Liquidität eine äußerst wichtige Rolle für Unternehmen. Fehlt den Unternehmen die Liquidität, dann können Lieferanten, Mitarbeiter und Steuern nicht bezahlt werden, weswegen die Unternehmen von der Insolvenz bedroht sind und somit der gesamte Wirtschaftsmotor ins Stocken kommt – mit fatalen Folgen!
Um dieses Risiko abzuwenden, hat die Landesregierung Südtirols eine Reihe von begünstigten Finanzierungen mit den lokalen Banken ausgehandelt, welche ab sofort jenen Unternehmen und Freiberuflern zur Verfügung stehen, die aufgrund der Coronakrise in einen Liquiditätsengpass getrieben worden sind. Die begünstigten Finanzierungen sehen begünstigte Zinsen vor sowie wesentlich reduzierte Kosten im Vergleich zu einer normalen Bankfinanzierung. Zugang zu den begünstigten Sofortkrediten haben grundsätzlich alle Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler, die zum 9. März 2020 ihren Sitz bzw. Produktionsstätte in der Provinz Bozen haben und welche sich aufgrund der Coronakrise in einer finanziellen Notlage befinden.
Um in den Genuss der Finanzierungen zu kommen, dürfen die neuen Finanzierungen einen der folgenden Werte nicht überschreiten:
• das Doppelte der jährlichen Lohnausgaben für das Jahr 2019;
• den Wert von 25 % des Gesamtjahresumsatzes für 2019;
• den Bedarf für Kosten von Umlaufvermögen und Investitionskosten für die nachfolgenden 18 Monate.
Die begünstigten Finanzierungen reichen von Beträgen ab 35.000 € und gehen bis zu einem Maximalbetrag von 1.500.000 €. Die Laufzeiten der Finanzierungen bewegen sich zwischen 5 und 6 Jahren, wobei die Zinsen gesetzlich gedeckelt sind – diese variieren zwischen 0 und 1,9 %. Je höher der Finanzierungsbetrag, desto höher fallen auch die Zinsen aus, wobei gesagt werden muss, dass die Zinsen aufgrund einer zumindest teilweisen Staatsgarantie generell wesentlich geringer ausfallen als wie im Normalfall. Auch die Spesen sind gedeckelt und sind bei kleinen Finanzierungen gleich Null, während bei größeren Finanzierungen auch Spesen anfallen.
Eine weitere Möglichkeit, sich finanziell Luft zu verschaffen, ist die Stundung der Kredite, welche eine Aussetzung der Kreditrückzahlung bis maximal 12 Monate vorsieht. Es besteht auch die Möglichkeit, bestehende Finanzierungen auf maximal 24 Monate zu verlängern. Diese Maßnahmen stehen nur jenen Subjekten zu, welche vor der Coronakrise keine Zahlungsrückstände oder -ausfälle im Bankensystem hatten. Dies stellt somit eine einmalige Gelegenheit dar, zu günstigem Geld zu kommen – nutzen Sie sie aus!
Walter Gasser | Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva