Für Südtirols Kindergärten ist viel Normalität in Sicht. Heute wurden die Rahmenbedingungen für einen sicheren Start von Schule und Kindergarten vorgestellt.
Pünktlich am 7. September öffnen Südtirols 266 deutschsprachige Kindergärten wieder ihre Türen. Etwa 12.060 Kindergartenkinder werden dann wieder von rund 1890 Pädagogischen Fachkräften begleitet – unter ständiger Berücksichtigung des Infektionsgeschehens. Die Öffnungszeiten der Kindergärten für das Bildungsjahr 2020/2021 sind dieselben wie vor der Schließung im März aufgrund der Corona-Pandemie. In der heutigen Pressekonferenz (18. August) informierte der deutsche Bildungslandesrat zusammen mit Bildungsdirektor Gustav Tschenett sowie Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner neben dem Schulbereich auch über die grundlegenden Maßnahmen und Sicherheitsregeln, die landesweit für die Kindergärten greifen.
Viel Normalität ohne Mund-Nasen-Schutz und Abstände für Kinder
Klar ist: Es ist ein Regelbetrieb vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Bildungslandesrat Gustav Tschenett: „Unser Ziel ist es, den Kindern, den Familien und den Pädagogischen Fachkräften unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einen möglichst ´normalen` Kindergartenalltag zu gewährleisten“. Dafür habe man alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate und jenen aus dem Notdienst zur Kinderbetreuung im Mai steht fest: Kindergartenkinder sollen den Kindergarten mit möglichst wenigen Einschränkungen besuchen können: Ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne den sonst üblichen Sicherheitsabstand von einem Meter, den in der Praxis weder die Kinder untereinander noch das pädagogische Fachpersonal einhalten können.
Fokus auf Händewaschen und Desinfizieren
Umso wichtiger sei es, so Landeskindergartendirektorin Helena Saltuari, die Hygienemaßnahmen im Kindergarten einzuhalten, zum Beispiel häufig Hände waschen oder morgens die Hände beim Eintritt in den Kindergarten desinfizieren. Erwachsene allerdings müssen beim Eintritt in den Kindergarten einen Mund-Nasen-Schutz tragen, außer der Sicherheitsabstand von einem Meter wird gewährleistet. Bei der Arbeit mit den Kindern ist das Pädagogische Fachpersonal angehalten, durchwegs den Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Gestaffelte Ein- und Austritt und gleichbleibende Gruppen
Durch gestaffelte Ein- und Austritte sollen Menschenansammlungen möglichst vermieden werden. Nur ein Elternteil oder eine von den Eltern beauftragte Person sollte das Kind zum Kindergarten bringen und abholen.
Um das Infektionsrisiko gering zu halten, werden die Kinder in gleichbleibenden stabilen Gruppen zusammengeführt. An jenen Kindergärten, wo dies aufgrund der Anordnung und der Größe der Räume oder der Personalausstattung nicht möglich ist, werden Kindergartenkinder gruppenübergreifend zusammengeführt. Die jeweilige Gruppengröße umfasst in der Regel 25 Kindergartenkinder.
Flexible auf das Infektionsgeschehen reagieren
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens sind die Kindergärten darauf vorbereitet, innerhalb kürzester Zeit lokal und flexibel reagieren zu können. Daher kann es ortsspezifisch Unterschiede geben. Einschränkungen werden vorrangig lokal erfolgen und zwar in enger Zusammenarbeit zwischen dem Dienst für öffentliche Gesundheit und Hygiene, dem jeweiligen Kindergartensprengel, der Landeskindergartendirektion und den Gemeinden. Ein positiver Corona-Fall im Kindergarten kann somit die vorübergehende Schließung der jeweiligen Gruppe zur Folge haben. Die Schließung ganzer Kindergärten soll vermieden werden.
Sollte ein Kindergartenkind während des Tages deutliche Krankheitssymptome entwickeln, wird es von der Gruppe getrennt begleitet. Die Eltern werden verständigt, ihr Kind abzuholen, und wenden sich dann an den Kinder- oder Amtsarzt.
Ab 37,5 Grad Körpertemperatur: Zuhause bleiben!
Grundsätzlich gilt: Kinder und Erwachsene, für die die behördliche Quarantäne angeordnet ist oder die eine Körpertemperatur ab 37,5 Grad und Covid-19-Symptome aufweisen, müssen zu Hause bleiben. Dies gilt nicht für einen Schnupfen, sofern sich das Kind oder der Erwachsene gut fühlt. Den Kindergarten nicht betreten dürfen Kinder und Erwachsene auch dann nicht, wenn Betroffene innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer Person in Kontakt waren, die auf das Coronavirus positiv getestet wurde oder sie selbst in den letzten 14 Tagen in Quarantäne waren.
Landeskindergartendirektorin Saltuari ist überzeugt: „Die Basis für die konsequente Umsetzung von Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Prävention von Covid-19 sind – von der aktiven Mitarbeit abgesehen – gegenseitiges Vertrauen und das verantwortungsbewusste Handeln aller Beteiligten“. Nur so könne der Kindergartenalltag gelingen und das Recht auf Bildung gewährleistet werden. „Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Familien. Auf diese bauen wir auch weiterhin“, so Saltuari.
Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es auch im Vademecum, das der Pressemitteilung beiliegt.
Genauere Infos zum Schulstart gibt es in einer vorhergehenden LPA-Pressemitteilung.
(eb)