Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Anschaffung und den Betrieb von betrieblich genutzten PKW ist in Italien stark eingeschränkt. Die betreffenden Kosten können nur im Ausmaß von 20 % steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich gilt für die Anschaffungskosten (auch mittels Leasing) eine Obergrenze von 18.075,99 €. Für die Miete beträgt die jährliche Obergrenze 3.615,20 €. Die MwSt. kann i.d.R. im Ausmaß von 40 % abgesetzt werden.
Mehr absetzen kann das Unternehmen hingegen, wenn der PKW zwar vom Betrieb erworben, dann einem Mitarbeiter aber auch zur privaten Nutzung überlassen wird und diese Privatnutzung dem Mitarbeiter auch in Rechnung gestellt wird. In diesem Fall sind die anfallenden Kosten zu 70 % absetzbar, die MwSt. kann sogar zu 100 % abgesetzt werden. Im Gegenzug ist die Weiterbelastung der Kosten an den Mitarbeiter aber ein Ertrag für das Unternehmen, und die entsprechende MwSt. muss auch an den Fiskus abgeführt werden. Der Steuervorteil hängt also davon ab, wie viele Kosten weiterbelastet werden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Weiterbelastung an den ACI-Tarif des Fahrzeugs und für alle nach dem 1. Juli 2020 zugelassenen und dem Mitarbeiter überlassenen Fahrzeuge an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs gekoppelt.
Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 60g/km bringen den größten Vorteil: in diesem Fall muss nur der ACI-Tarif für 3750 km pro Jahr weiterbelastet werden.
Bei einem PKW mit einem CO2- Ausstoß von mehr als 190 g/km muss hingegen der ACI-Tarif für 7500 km pro Jahr (ab 2021 sogar für 9000 km/Jahr) weiterbelastet werden. Der Unterschied beträgt schnell einige Tausend Euro pro Fahrzeug!
Als Alternative können die Fahrten für den Außendienst von den Mitarbeitern und Verwaltern mit dem Privat-Pkw erfolgen. Die entsprechenden Kilometer-Kosten werden dann vom Mitarbeiter gemäß ACI-Tarif an das Unternehmen weiterbelastet.
Innerhalb gewisser Grenzen können die betreffenden Kosten vom Unternehmen abgesetzt und müssen vom Mitarbeiter nicht versteuert werden. Die durchgeführten Fahrten müssen mittels Fahrtenbuch belegt werden.
Diese Regelung ist in vielen Fällen steuerlich günstiger. Bei einem Kaufpreis von 25.000 € für das Fahrzeug und 40.000 km im Jahr, die beruflich mit dem PKW zurückgelegt werden, beträgt der Steuervorteil, den wir simuliert haben, bis zu 9000 € über einen Zeitraum von 5 Jahren. Bei Gebrauchtwagen kann der Vorteil sogar noch höher sein.
Walter Gasser | Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva