Der neue Denkmalbeirat des Landes wird themenübergreifend agieren und aus Wissenschaftlern und Interessensvertretern der drei Sprachgruppen bestehen. Er bleibt bis Ende 2023 im Amt.
Auf Vorschlag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat die Landesregierung heute (2. Februar) den neuen Denkmalbeirat eingesetzt und seine Mitglieder ernannt. Der Beirat wird im Februar seine Tätigkeit aufnehmen.
Das zehnköpfige Gremium aus externen Fachleuten wird die Landesregierung als oberste Denkmalschutzbehörde in Ergänzung zu den denkmalfachlichen Ressourcen des Landesdenkmalamtes beraten. Den Vorsitz führt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Weiters gehören dem ersten Denkmalbeirat für alle drei Sprachgruppen Franco Marzatico (Stellvertretender Vorsitzender, Leiter der Abteilung für Denkmalpflege der Autonomen Provinz Trient), Silvia dell’Agnolo (Kammer der Architekten), Peter Schwienbacher (Diözese Bozen-Brixen), Leo Andergassen (Landesmuseen), Giorgio Gottardi (Landesamt für Landesplanung), Hans Heiss (Heimatpflegeverband), Carlo Trentini (FAI-Fondo Ambiente Italiano, Sektion Bozen), Angel Miribung (Südtiroler Gemeindenverband) und Verena Kranebitter (Südtiroler Bauernbund) an. Landeskonservatorin Karin Dalla Torre nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil.
Fachwissenschaftler und Interessensvertreter
Inhaltlich deckt der neue Beirat den gesamten Zuständigkeitsbereich des Landesdenkmalamtes für die materiellen Kulturgüter (Baudenkmäler, Kunstdenkmäler, Archäologie und Archivwesen) ab. Die Mitglieder sind Expertinnen und Experten für Architektur, Kunstgeschichte, Kunst, Archäologie, Volkskunde, Geschichte, Bibliothekswissenschaft, Bibliographie und Archivkunde. „Diese Themen sollen als Komplex wahrgenommen werden, damit der ganzheitliche und spartenübergreifende Ansatz des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sichtbar wird und eine konstruktive Wirkung entfaltet“, erklärt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.
Erstmals sieht der neue Beirat neben den Fachwissenschaftlern auch die Mitgliedschaft von Interessensgruppen und Organen vor, mit denen es Gesprächsbedarf gibt. „Das gilt für den Verband der Gemeinden ebenso wie für den Bauernbund und die ehrenamtlichen Heimatpflegeverbände“, sagt die Landesrätin. „Diese werden in Zukunft mit Verantwortung für die Entwicklung des Denkmalschutzes übernehmen.“
Aufgabenbereiche des Denkmalbeirats
Die Landesrätin wird den Beirat mit Themen wie der strategischen Ausrichtung von Denkmalschutz und Denkmalpflege, der Unterschutzstellungstrategie, der Erfassung des historischen Baubestandes in Südtirol, dem Umgang mit gefährdeten Denkmälern ebenso wie mit der Vergabe von Denkmalschutzpreisen und Auszeichnungen befassen. Auch die Ausarbeitung von Denkmalschutzrichtlinien für Südtirol, die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen des Denkmalschutzes in Südtirol sowie die Erstellung von Fachgutachten bei Aufsichtsbeschwerden gegen die Maßnahmen des Landesdenkmalamtes fallen in den Aufgabenbereich des neuen Denkmalbeirats.
Von 1975 bis 1999 hatte es bereits einen Denkmalbeirat gegeben, allerdings in anderer Zusammensetzung und mit anderen Aufgaben. 2020 war der Denkmalbeirat wieder in das Denkmalschutzgesetz eingeführt worden. „Im europäischen Raum sind derartige Beratungsgremien in ähnlicher Zusammensetzung als beratende Organe der Denkmalschutzbehörden üblich, weil sie sinnvoll sind“, unterstreicht Landeskonservatorin Karin Dalla Torre.
Der Denkmalbeirat wird für die Dauer der Legislaturperiode ernannt und mindestens dreimal im Jahr tagen. Es können auch Arbeitsgruppen und Unterkommissionen gebildet werden. Bei Bedarf können zudem weitere Expertinnen und Experten hinzugezogen werden. „Der Denkmalbeirat hat das Ziel, die Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege in Südtirol zu unterstützen und ihre autonomiepolitische und gesellschaftspolitische Rolle zu stärken“, unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer. (mpi)