Bis 1. März um Beitrag für laufende Ausgaben im Sozialbereich ansuchen

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Bis 1. März um Beitrag für laufende Ausgaben im Sozialbereich ansuchen

Für laufende Ausgaben können Einrichtungen, die im Sozialbereich tätig sind, ab sofort um einen Landesbeitrag ansuchen.

Private und öffentliche Körperschaften ohne Gewinnabsicht sowie die Sozialgenossenschaften vom Typ A und B, die in Südtirol im Sozialbereich tätig sind, werden vom Land Südtirol finanziell unterstützt. Sie können bis zum 1. März 2021, 12.00 Uhr (bei händischer Abgabe) ihre Beitragsansuchen für laufende Ausgaben einreichen.
Das Rundschreiben und die Vordrucke sind auf der Webseite des Landes im Bereich Soziales abrufbar. Die Ansuchen um den Beitrag für laufende Ausgaben sind bei folgenden Ämtern der Landesabteilung Soziales einzureichen, welche für die verschiedenen Bereiche zuständig sind:

Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion
Zuständig für Tätigkeiten im Bereich Minderjährige, Soziale Inklusion sowie Frauen in Schwierigkeiten und Familienberatungsstellen:
Bereiche „Kinder- und Jugendschutz“ sowie „Frauen in Schwierigkeiten/Familienberatungsstellen“: Alessia Brunetti (0471 418235, alessia.brunetti@provinz.bz.it)
Bereich „Soziale Inklusion“: Kathrin Lintner (0471 418239, kathrin.lintner@provinz.bz.it).

Amt für Senioren und Sozialsprengel
Zuständig für den Bereich Senioren und die bereichsübergreifende Sozialhilfe:
Bereich „Laufende Ausgaben“: Doris Lanznaster (0471 418258, doris.lanznaster@provinz.bz.it) und Valeria Ferrarese (0471 418254, valeria.ferrarese@provinz.bz.it).

Amt für Menschen mit Behinderungen
Zuständig für den Bereich Behinderung, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeitserkrankungen: Hubert Morandell, Tel. 0471 418278, hubert.morandell@provinz.bz.it).

(ck)