Solange der Zugang zu den Grundbuch- oder Katasterämtern coronabedingt nicht möglich ist, fällt für die Abfrage der Grundbuch- und Katasterdaten keine Zusatzgebühr von 10 Euro für den Mail-Versand an.
Auf Vorschlag des für Grundbuch und Kataster zuständigen Landesrats Massimo Bessone hat die Landesregierung heute (23. Februar) beschlossen, keine Zusatzgebühr von 10 Euro für den Versand per Mail von Bescheinigungen und Einsichtnahmen der Grundbuch- oder Katasterdaten einzuheben, solange die Schaltertätigkeit und der Parteienverkehr in den Grundbuch- und Katasterämtern ausgesetzt sind. Es bleiben lediglich die eigentlichen Kosten für die Bescheinigungen und Einsichtnahmen.
„Mit diesem Beschluss möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern entgegenkommen und die Unannehmlichkeiten, die wegen der Zugangsbeschränkungen zu den Schalterdiensten aufgrund der Corona-Pandemie entstehen, etwas abfedern und ihnen unentgeltlich Zugang zu bestimmten Diensten ermöglichen“, unterstreicht Landesrat Bessone, der auf die Bedeutung von Grundbuch und Kataster hinweist. Darin ist die genaue Situation einer Immobilie oder eines Grundstücks festgehalten: Während das Grundbuch die Rechtssituation von Liegenschaften festhält, stellt der Kataster die dingliche Grundlage und steuerliche Belastung dar. „Im Zuge der Daten-Digitalisierung haben wir eine leicht zugängliche Plattform für Bürger und für Techniker geschaffen, über die die Grundbuch- und Katasterdaten in Südtirol online verfügbar sind“, erklärt Bessone.
So kann jeder Bürger bzw. jede Bürgerin über den persönlichen Bereich des Bürgernetzes myCivis mithilfe der Bürgerkarte oder mit SPID über den Dienst ‚Grundbuch- und Katastereinsicht online‘ unentgeltliche Einsicht in die eigenen Grundbuch- und Katasterdaten nehmen. „Wer hingegen Grundbuch und Kataster zur Ausübung seiner Berufstätigkeit benötigt und auf alle Daten zugreifen möchte, kann dazu das Informationssystem OPENkat abonnieren“, erklärt Alfred Vedovelli, Direktor der Landesabteilung Grundbuch und Kataster. (mpi)