Gegen Fakenews werden rechtliche Schritte eingeleitet

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Gegen Fakenews werden rechtliche Schritte eingeleitet

Immer wieder tauchen in den sozialen Medien falsche Aussagen zu Corona-Infektionen und vermeintlichen Impfschäden auf. Jüngstes Beispiel: Der bekannte verstorbene Skirennläufer Roland Thöni sei nach der Verabreichung einer Impfung gestorben. Fakt ist: Roland Thöni war gar nicht geimpft.

Aufgrund des Alters fiel Roland Thöni nicht in jene Gruppen, die derzeit zur Teilnahme an der Corona-Schutzimpfung aufgerufen werden. Die Aussage, dass er an den Folgen der Impfung gestorben wäre, ist demnach vollkommen aus der Luft gegriffen. Erschwerend kommt hinzu, dass Personen, die sich in der Vergangenheit immer wieder kritisch über Impfungen geäußert haben, diese Falschinformationen übernehmen und im Netz verbreiten. So hat auch Reinhold Holzer diese Meldung auf seiner Facebook-Seite gepostet und übernommen; mittlerweile hat er den Post wieder gelöscht.
Dennoch hat die Direktion des Südtiroler Sanitätsbetriebes die eigene Rechtsabteilung beauftragt, rechtliche Schritte gegen Holzer einzuleiten, der verantwortliche Direktor RA Marco Cappello hat sich nach einer sofortigen Überprüfung damit einverstanden erklärt, wird doch hier der Namen und die Reputation einer prominenten Persönlichkeit zur Verbreitung von absoluten Unwahrheiten missbraucht.
Ebenso hartnäckig halten sich Falschaussagen im Netz, dass Angehörigen von Verstorbenen Geld angeboten wird, um den Verstorbenen als „Corona-Toten“ einzustufen. Laut Generaldirektor Florian Zerzer ist diese Information absolut falsch. Diesbezüglich wird daran erinnert, dass auch das Weiterleiten von Fakenews in bestimmten Fällen rechtlich geahndet wird. (SF)