Das Landesgericht Bozen hat dem Antrag auf gerichtliche Beschlagnahme der „Trogener“-Züge stattgegeben, die am Ritten im Einsatz sind. Gleichzeitig wurde der STA die Verwahrung der Züge anvertraut.
Das Landesgericht Bozen hat am Donnerstag dem Antrag des Landes und der STA auf gerichtliche Beschlagnahme der „Trogener“-Züge der Rittner Bahn stattgegeben. Der Inhouse-Gesellschaft des Landes STA (Südtiroler Transportstrukturen AG), die heute bereits Eigentümerin der Infrastrukturen, Anlagen und der historischen Züge ist, hat das Gericht die Verwahrung der Züge anvertraut. Die Fahrzeuge inklusive Wartung wurden vollständig mit öffentlichen Mitteln finanziert.
Mit dieser Entscheidung hat das Gericht den vom Unternehmen SAD geplanten Verkauf der Fahrzeuge ins Ausland blockiert. Weiters hat das Landesgericht jene Verhandlung, bei der festgestellt werden soll, ob die Übertragung der Vermögenswerte bei Auslauf der Konzession am 18. Mai entschädigt werden muss, auf den 29. April vertagt. Das Gericht hat damit den Abtransport der Trogener-Züge unterbunden, den das Unternehmen SAD bereits für den 22. April geplant hatte und wofür bereits ein Antrag auf Durchführung eines Sondertransportes vorliegt.
„Diese gerichtliche Entscheidung macht deutlich, dass das Vermögen eines öffentlichen Dienstes nicht privaten, sondern allein öffentlichen Interessen dienen muss. Wir haben volles Vertrauen in die Gerichtsbarkeit und werden, wenn dies gerichtlich angeordnet wird, entsprechende Entschädigungszahlungen leisten“, betont Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Zugleich unterstreicht Alfreider klar die Haltung des Landes: „Wir wollen Klarheit und präzise Regeln, um eine hochwertige Transportdienstleistung für die Südtiroler sicherzustellen.“ (red/san)