Bei einem Treffen mit Vertretungen der Sozialpartnerschaft haben Landeshauptmann Kompatscher und Soziallandesrätin Deeg die Möglichkeiten der Pflegesicherung beleuchtet.
Das Land Südtirol unterstützt den Bereich der Pflege mit unterschiedlichen Leistungen. Neben diversen Unterstützungsleistungen, beispielsweise der ambulanten, teilstationären und stationären Dienste (wie Hauspflege, Tagesstätten, Seniorenwohnheime), nimmt das 2007 eingeführte Pflegegeld einen wesentlichen Teil davon ein.
Im Jahr 2020 wurden über 242 Millionen Euro an pflegebedürftige Menschen ausbezahlt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nicht nach Einkommensgrenzen, sondern wird anhand des Pflegebedarfs ermittelt. Dabei sind das Alter, aber auch der Grad der Behinderung bzw. Krankheit wichtige Kriterien. Landesrätin Waltraud Deeg ist überzeugt: „Wir wissen, dass die Bevölkerung immer älter wird. Wenngleich die Menschen länger fit sind, ist dennoch absehbar, dass auch der Pflegebedarf weiter ansteigen wird. Wir sind daher gefordert, mittel- und langfristig Maßnahmen auf den Weg zu bringen, damit Qualität und Angebot an Pflegeleistungen auch künftig sozial nachhaltig entwickelt und langfristig gesichert sind.“ Auch für Landeshauptmann Arno Kompatscher handelt es sich hierbei um ein zentrales Anliegen der Südtiroler Landesregierung: „Zu einer nachhaltigen Entwicklung unseres Landes zählt auch, dass pflegebedürftige Menschen, egal welchen Alters, ein umfassendes und leistbares Pflegeangebot vorfinden.“
Beim Treffen gab Ressortdirektor Luca Critelli einen umfassenden Überblick über die Entwicklung des Pflegegeldes und die künftige Weiterentwicklung. Zu den Teilnehmern zählten Vertretungen der Gewerkschaften, der Sozial- und Wirtschaftsverbände, des Seniorenbundes, von Pensplan, der Region und der zuständigen Landesstellen Abteilung Soziales und Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE). Das Pflegegeld werde zur Gänze über den Landeshaushalt finanziert und habe eine starke Ausrichtung auf den Pflegebedarf, führte Critelli aus. Dies hätte man vom Modell der Bundesrepublik Deutschland übernommen, darunter viele Aspekte bei der Festlegung des Pflegebedarfs. Anders sei dies bei der Finanzierung: Sie funktioniert in Deutschland über Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Vor allem aufgrund der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung sei es jedoch nötig, die Weiterentwicklung bestehender Modelle zu forcieren.
„Die sogenannten Babyboomer sind oder kommen in den nächsten Jahren ins Pensionsalter und werden in einigen Jahren das Alter der Pflegebedürftigkeit erreichen“, betonte Landesrätin Deeg: „Wir rechnen damit, dass sich dies spätestens in den Jahren 2035/40 wesentlich auf die Pflegesysteme auswirken wird. Es macht darum Sinn, rechtzeitig Überlegungen anzustrengen, wie diese Herausforderung gemeistert werden kann.“ Diesen Prozess gelte es, gemeinsam mit den Sozialpartnern und den Interessensverbänden zu führen. Es sollen darum nun mögliche Szenarien und Varianten definiert werden, die dann wissenschaftlich auf ihre Auswirkungen, auf Vor- und Nachteile untersucht werden sollen. In diesen Prozess soll auch das im Frühjahr 2021 errichtete Kompetenzzentrum für Soziale Arbeit und Sozialpolitik an der Freien Universität Bozen eingebunden werden, das hierzu, in Kooperation mit externen Fachleuten, beauftragt werden soll. (ck)