Für den Besuch der Weihnachtsmärkte braucht es einen gültigen Green Pass. Dies hat die Landesregierung am 2. November festgelegt. Erleichterungen gibt es für Chöre und Musikkapellen.
Wer in einigen Wochen einen Südtiroler Weihnachtsmarkt besuchen möchte, muss über einen gültigen Green Pass (bzw. grüne Bescheinigung) verfügen. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung heute (2. November) die Sicherheitsmaßnahmen für die diesjährigen Weihnachtsmärkte festgelegt. Über eine Änderung der Anlage A des Landesgesetzes 4/2020 und durch eine Ausdehnung weiterer Maßnahmen solle somit eine sichere Abhaltung der Weihnachtsmärkte garantiert werden. Die Regelung gilt für die fünf „Original Südtiroler Weihnachtsmärkte“ in den Städten Bozen, Meran, Brixen, Sterzing und Bruneck sowie für alle Weihnachtsmärkte mit mehr als fünf Verkaufsständen.
Nachdem es unterschiedliche Realitäten bei Organisation und Abhaltung der Weihnachts- und Christkindlmärkte gebe, wolle man nun eine einheitliche Regelung vorgeben: „Es gibt auf den Märkten Menschenansammlungen, weshalb eine einheitliche Regelungen angewandt werden muss“, führte dazu Landesrat Philipp Achammer, der unter anderem für den Bereich Wirtschaft zuständig ist, aus. Das gemeinsame Sicherheitsprotokoll sei mit den Organisatoren und der IDM erarbeitet bzw. entwickelt worden und lehne sich an Konzepte anderer Märkte, wie jenem in Innsbruck, an.
Einweg-Armband berechtigt zum Marktzutritt
Die Kontrolle des Green Pass wird an bestimmten Checkpoints erfolgen, die sich in der Nähe der Christkindlmärkte befinden. Jede und jeder, der bereits kontrolliert wurde, erhält ein Einweg-Armband, das den Träger oder die Trägerin zum Zutritt zum Markt berechtigt. Das Armband ist nur am Tag der Aushändigung gültig. Die Organisatoren werden in der Folge stichprobenmäßig das Vorhandensein des Armbandes (bzw. eines gültigen Green Pass) kontrollieren, in jedem Fall sei eine Kontrolle beim Konsum von Speisen und Getränken vorgesehen. Grundsätzlich gelten auch auf den Märkten die aktuell geltenden Regelungen und Hygienebestimmungen. Wer den Weihnachtsmarkt nicht direkt besucht, sondern nur daran oder am entsprechenden Platz vorbeigeht, soll dafür einen vorgesehen Durchgangskorridor nutzen. Passantinnen und Passanten sind somit von der Green Pass-Pflicht befreit.
Screening-Teilnahme gilt für Chor- und Musikproben
Neuerungen gibt es auch für Chöre und Musikkapellen: Singende und musizierende Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen, die sich in den Schulen an den freiwilligen Screenings beteiligen, können künftig an Proben ihrer Chöre und Musikkapellen teilnehmen, ohne sich dafür einem nochmaligen Corona-Test unterziehen zu müssen. Dafür müssen sie lediglich eine Bescheinigung der Lehrperson oder der Schule über die Teilnahme am Screening vorweisen. Auch diese Neuerung wurde heute (2. November) gutgeheißen und soll durch eine Änderung der Anlage A des Landesgesetzes 4/2020 umgesetzt werden.