Das Land finanziert Gemeindebauvorhaben künftig nach neuen Regeln. Erste Voraussetzungen hat die Landesregierung mit der Genehmigung einer Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung geschaffen.
Die Finanzierung von Bauvorhaben der Gemeinden durch das Land Südtirol im Sinne des Landesgesetzes Nr. 6 von 1992 wird neu gestaltet. Vorgesehen ist die Einrichtung eines neuen Investitionsfonds für die Auszahlung von Beiträgen zur Finanzierung von Bauvorhaben der Gemeinden. Diese Zuschüsse werden in der Folge über ein Wettbewerbsverfahren für konkrete Projekte mittels Punktevergabe gewährt.
Von einem Paradigmenwechsel spricht Landeshauptmann, Gemeinden- und Finanzlandesrat Arno Kompatscher. Er hat heute (9. November) der Landesregierung einen Beschluss vorgelegt, mit dem Voraussetzungen für diese Umstellung geschaffen werden. Es handelt sich dabei um einen mit dem Gemeindenverband abgestimmten Entwurf für eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2021. In dieser Zusatzvereinbarung ist die Zusammensetzung des paritätischen Komitees und der paritätischen technischen Kommission festgehalten.
Paritätisches Komitee und paritätische technische Kommission vorgesehen
Beide Gremien sind vom Gesetz vorgesehen: Das paritätische Komitee hat unter anderem die Aufgabe, die verschiedenen Kategorien von finanzierbaren öffentlichen Bauvorhaben festzulegen und die Richtlinien für die Gewährung der Mittel aus dem Fonds vorzuschlagen. Diesem Leitungsgremium gehören neben dem Landeshauptmann und dem Präsidenten des Rates der Gemeinden jeweils zwei Mitglieder der Landesregierung und des Rates der Gemeinden an.
Mit der Verwaltung des Fonds und der technisch-administrativen Bewertung der Bauvorhaben ist hingegen die paritätische technische Kommission betraut. Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesverwaltung, je nach förderbarem Bauvorhaben, sowie Vertreterinnen und Vertretern des Gemeindenverbandes zusammen.
2022: Vier Millionen Euro für neuen Investitionsfonds
Mit ihrem heutigen Beschluss hat die Landesregierung den Landeshauptmann auch zur Unterzeichnung des Zusatzabkommens ermächtigt. Sobald Landeshauptmann Kompatscher und Gemeindenpräsident Andreas Schatzer das Abkommen unterzeichnet haben, können die beiden Kommissionen eingesetzt werden und der Startschuss für die neue Finanzierung der Gemeindebauvorhaben kann erfolgen. Bis zum Jahre 2025 bleibt das bisherige System der Gemeindenfinanzierung parallel zu dem neu eingeführten Investitionsfonds aufrecht. Als ersten Schritt für die Umsetzung der neuen Bestimmungen werden im Jahr 2022 vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt. (jw)