Auch 2022 können Bergbegeisterte, unter Beachtung der Corona-Maßnahmen, die Grundausbildung zum Bergführer zu absolvieren. Zur Eignungsprüfung kann man sich bis zum 24. Jänner anmelden.
Die Bergführerausbildung dauert insgesamt drei Jahre und wird von hoch qualifizierten Ausbildenden durchgeführt. Die praktische Eignungsprüfung für die Zulassung zur Grundausbildung findet in diesem Jahr, unter Beachtung der Anti-Corona-Vorgaben, am 12. und 13. Februar (Ski und Eis) sowie am 15. Mai (Fels), statt. Um daran teilnehmen zu können, muss bis spätestens 24. Jänner schriftlich bei dem zuständigen Funktionsbereich Tourismus bei der Landesverwaltung angesucht werden.
„Die Tätigkeit der Bergführerin und des Bergführers hat in einem Tourismusland wie Südtirol eine lange Tradition. Die Berufsausbildung bereitet die Teilnehmer darauf vor, sich bestens im Gelände orientieren zu können und für Sicherheit zu sorgen“, sagt Tourismuslandesrat Arnold Schuler.
Um an der Grundausbildung teilnehmen zu können, müssen die Bewerbenden einen umfangreichen Tourenbericht vorlegen und eine Eignungsprüfung bestehen. Der Tourenbericht dokumentiert die persönlichen Erfahrungen der vergangenen drei Jahre in Fels-, Eis- und Skialpinistik.
Am 4. Februar wird eine Prüfungskommission die Tourenberichte bewerten. Den Anwärterinnen und Anwärtern wird empfohlen, sich diesen Termin freizuhalten. Diejenigen, deren Tourenbericht positiv bewertet wird, dürfen anschließend am praktischen Teil der Eignungsprüfung teilnehmen.
Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist an das Land Südtirol, und zwar an den Funktionsbereich Tourismus (Tel: 0471 413635) zu richten und kann auch mit einer E-Mail an tourismus@provinz.bz.it eingereicht werden. Weitere Informationen erteilt auch der Landesverband der Südtiroler Berg- und Skiführer (Tel.: 0471 976 357, E-Mail: info@bergfuehrer-suedtirol.it). (np/san)