Für die Sicherheit und Aufwertung von Schulen können bis zum 8. Februar Maßnahmenvorschläge eingereicht werden. Die öffentliche Bekanntmachung dazu hat die Landesregierung heute genehmigt.
Der „Plan für die Sicherheit und Aufwertung von Schulen“ ist Teil des staatlichen Wiederaufbauplans PNRR („Piano nazionale di ripresa e resilienza“). Um diesen Plan für Südtirol umzusetzen, hat die Landesabteilung Hochbau und technischer Dienst eine öffentliche Bekanntmachung ausgearbeitet, mit der Projekte für die Requalifizierung von Mittel- und Oberschulen ermittelt werden sollen. Auf Vorschlag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat die Landesregierung heute (18. Jänner) den entsprechenden Beschluss einstimmig gutgeheißen.
„Wir haben uns stark dafür eingesetzt, Mittel aus dem Wiederaufbaufonds für die Schulen verwenden zu können. Die Kriterien dafür orientieren sich am gesamtitalienischen Standard der Schulen. Dieser entspricht zwar nicht dem Qualitätsniveau der Südtiroler Schulen“, erklärt Landesrat Massimo Bessone, „dennoch können wir einige Kriterien erfüllen und die Mittel künftig dafür nutzen, Schulen in Landes- und Gemeindezuständigkeit noch moderner, funktionaler und sicherer zu machen. Diese Investition in die Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Landes.“
Ziel: Energieverbrauch senken
Der heute genehmigte Beschluss enthält alle Details zum Verfahren, über das die Maßnahmenvorschläge für die Aufwertung von Schulen eingereicht werden können. Ziel ist es, den Schulgebäudebestand in Landes- und Gemeindezuständigkeit über eine Senkung des Energieverbrauchs aufzuwerten. Zur Verfügung stehen Mittel im Umfang von rund 6,4 Millionen Euro: 30 Prozent der Mittel, die einem Betrag von rund 1,9 Millionen Euro entsprechen, sind für die Oberschulen vorgesehen, während die übrigen 70 Prozent der Mittel (knapp 4,5 Millionen Euro) den Schulen bis zu den Mittelschulen vorbehalten sind. Förderbar sind Projekte, die vom Abriss und Wiederbau von Schulgebäuden über die Verbesserung der Erdbebensicherheit bis hin zur energetischen Sanierung mit einer Verbesserung um mindestens zwei Energieklassen reichen. Die Förderung wird in Form eines „nicht rückzahlbaren Zuschusses“ in Höhe von bis zu 100 Prozent der angegebenen förderfähigen Ausgaben (Bauarbeiten, Sicherheitskosten, Technische Ausgaben, Unvorhergesehenes, Werbung) gewährt.
Teilnahmeanträge und Maßnahmenvorschläge sind bis spätestens 8. Februar 2022 (12 Uhr) auf elektronischem Wege mittels zertifizierter E-Mail an das Landesamt für Verwaltungsangelegenheiten (appalti.bauauftraege@pec.prov.bz.it)zu richten. Über ein Ranking-Verfahren wird jedes teilnehmende Projekt mit Punkten bewertet. Die Rangliste mit den Finanzierungsvorschlägen wird dem Bildungsministerium übermittelt, das über die Förderfähigkeit des Vorschlags entscheidet. Für jene Maßnahmen, die finanziert werden, ist ein Zeitplan vorgesehen, nach dem bis Ende 2022 das Ausführungsprojekt genehmigt sein muss, bis Ende 2023 die Arbeiten übergeben und bis Ende 2025 die Arbeiten fertiggestellt sein müssen. (ses/mpi)