Die Zuständigkeiten der Länder Tirol, Südtirol und Trentino und der Europaregion in Gesetzgebung und Verwaltung sind wissenschaftlich erhoben und verglichen worden. Ergebnisse werden nun vorgestellt.
Wie unterscheiden sich die Zuständigkeiten der Länder Südtirol und Trentino von jenen Tirols in den verschiedenen Bereichen, sowohl was die Gesetzgebung als auch die Verwaltung angeht? Welche zusätzlichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit bieten sich der Europaregion? Diesen Fragen geht eine wissenschaftliche Studie nach, die im Rahmen des Interreg-Projekts „Fit for Cooperation – Fit4Co“ unter der wissenschaftlichen Leitung der Innsbrucker Universitätsprofessoren Peter Bußjäger, Esther Happacher und Walter Obwexer erarbeitet worden ist. Im Rahmen dieser Studie wurden zudem die Kompetenzen der Mitgliedsländer Kärnten, Friaul-Julisch Venetien und Venetien des EVTZ „Euregio ohne Grenzen“ unter die Lupe genommen.
Erste Ergebnisse dieses „Kompetenzenmonitors“ werden Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher und die Verfassungs- und Verwaltungsjuristen Obwexer, Happacher und Bußjäger sowie Jens Woelk von der Universität Trient am kommenden Mittwoch, 23. März 2022 um 15 Uhr im Innenhof des Landhauses 1 in Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1 vorstellen. Auf die Vorstellung der Studieninhalte folgt eine Diskussion: Die Teilnehmenden aus Verwaltung, Wissenschaft und Medienwelt haben dabei die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Generalsekretärin der Europaregion, Marilena Defrancesco, wird gegen 16 Uhr die Schlussworte sprechen. (jw)